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   Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit beziehen sich geschlechtsspezifische Formulierungen teilweise auf "der Mensch".   Wenn nicht anders erwähnt, entsprechen rechtliche Angaben der Hhanifitischen Rechtsschule.         


 Ssalatu-l-Dschamaa'ah    صَلَاةُ الْجَمَاعَةِ   Gemeinschaftsgebet


 

Das Ssalaat-al-Dschamaa'ah  صَلَاةُ الْجَمَاعَة   (Gemeinschaftsgebet) ist ein Ssalaah bei dem ein Imaam vorbetet und andere diesem als Muqtadii (Mitbeter hinter dem Imaam) folgen.

 

Das Gebet in der Gemeinschaft ist 27 mal mehr wert als das Gebet allein.

Das Ssalatu-l-Dschum'ah  صَلَاةُ الْجُمُعَةِ  (Gemeinschaftsgebet am Freitag) in der Moschee ist für Männer verpflichtend wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind.

 

Frauen dürfen ebenfalls in Dschamaaʿah (Gemeinschaft) beten, es ist für sie aber nicht verpflichtend, wobei die Vorbeterin nicht vor der ersten Reihe steht (Hanifi), sondern in deren Mitte. Frauen bevorzugen oft das Gebet allein zu Hause.