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  Wenn nicht anders erwähnt, entsprechen rechtliche Angaben der Hhanifitischen Rechtsschule  Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit beziehen sich geschlechtsspezifische Formulierungen teilweise auf "der Mensch".


 Sukr سُكر    spirituelle Berauschung, Trunkenheit in Allahs Wahrnehmung, Ekstase


   

 

Sukr سُكر  (Rausch, Ekstase) ist ein Hhaal (Zustand) spiritueller Berauschung der im Dhikru-l-llah eintreten kann, und - wenn Allah will - kann der Saalik (spirituelle Wanderer) - wenn Allah will - zum Maqaam (spiritueller Standplatz) von Ssahhuu صَحو (Nüchternheit) gelangen und das ist der größere "Rausch", der aber nicht sichtbar ist.

 

Strafe von

Das Madschaaz مَجَاز (Gleichnis) für Sukr stammt vom verbotenen Zustand es "Berauscht sein" durch Hhamr (Wein, und anderen Rauschmitteln); also das Gegenteil vom spirituellen Berauscht sein.

 

 Mithaal مِثَال (Vorbild, Beispiel, Gleichnis)

 

كُلُّ مُسْكِرٍ حَرَامٌ، وَمَا أَسْكَرَ كَثِيرُهُ فَقَلِيلُهُ حَرَامٌ

 

Jede berauschende Substanz ist verboten. Und was in großer Menge berauscht, ist auch in kleiner Menge verboten.

  Hhadiith: Sunan Ibn Madschah 3392

 

 

يَا أَيُّهَا ٱلَّذِينَ آمَنُوا لَا تَقْرَبُوا ٱلصَّلَاةَ وَأَنتُمْ سُكَارَىٰ حَتَّىٰ تَعْلَمُوا مَا تَقُولُونَ...

 

O die ihr glaubt, naht euch dem Gebet nicht, während ihr trunken seid, bis ihr wisst, was ihr sagt…

Qur'an 4:43

 

يَسْأَلُونَكَ عَنِ ٱلْخَمْرِ وَٱلْمَيْسِرِ ۖ قُلْ فِيهِمَآ إِثْمٌۭ كَبِيرٌۭ وَمَنَـٰفِعُ لِلنَّاسِ ۖ وَإِثْمُهُمَآ أَكْبَرُ مِن نَّفْعِهِمَا ۗ وَيَسْـَٔلُونَكَ مَاذَا يُنفِقُونَ ۖ قُلِ ٱلْعَفْوَ ۗ كَذَٰلِكَ يُبَيِّنُ ٱللَّهُ لَكُمُ ٱلْـَٔايَـٰتِ لَعَلَّكُمْ تَتَفَكَّرُونَ

 

„O die ihr glaubt, berauschender Wein, Glücksspiel, Opfersteine und Lospfeile sind ein Gräuel aus dem Werk des Satans. So meidet es, so ihr nachdenkt.“

Qur'aan 2:219

 

 

يَسْأَلُونَكَ عَنِ ٱلْخَمْرِ وَٱلْمَيْسِرِ ۖ قُلْ فِيهِمَآ إِثْمٌۭ كَبِيرٌۭ وَمَنَـٰفِعُ لِلنَّاسِ ۖ وَإِثْمُهُمَآ أَكْبَرُ مِن نَّفْعِهِمَا ۗ وَيَسْـَٔلُونَكَ مَاذَا يُنفِقُونَ ۖ قُلِ ٱلْعَفْوَ ۗ كَذَٰلِكَ يُبَيِّنُ ٱللَّهُ لَكُمُ ٱلْـَٔايَـٰتِ لَعَلَّكُمْ تَتَفَكَّرُونَ

 

Sie fragen dich nach Wein und Glücksspiel. Sag: In beiden liegt großes Übel und Nutzen für die Menschen. Aber ihr Übel ist größer als ihr Nutzen.

Qur'aan  2:219

 

 

لَقَالُوا۟ إِنَّمَا سُكِّرَتْ أَبْصَـٰرُنَا ۖ بَلْ نَحْنُ قَوْمٌۭ مَّسْحُورُونَ

 

Sie würden sagen: Unsere Augen sind umnebelt. Vielmehr sind wir ein verzaubertes Volk.“

 

Qur'aan 15:15 Al-Hijr (Der Fels)

 

 

 

 

 

 

 In der Dschahiliijah (Zeit der Unwissenheit vor der Offenbarung) war Alkohol als Rauschmittel stark verbreitet, doch sind auch alle anderen Rauschmittel damit gemeint. Alkohol - in Arabien meist Wein aus Datteln oder Trauben gegoren) war ein fixer Bestandteil der arabischen Kultur und nicht einfach abzuschaffen, so dass dies im Qur'aan schrittweise erfolgte bis die Berauschung - mit was auch immer - von Allah - gepriesen sei der Höchste) gänzlich verboten wurde. Für Berauschung gibt es die Hhadd-Strafe 40–80 Peitschenhieben.