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   Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit beziehen sich geschlechtsspezifische Formulierungen teilweise auf "der Mensch".   Wenn nicht anders erwähnt, entsprechen rechtliche Angaben der Hhanifitischen Rechtsschule.         


Hhadd   حدّ        festgelegte Strafe    -   wörtlich „Grenze“,  „Schranke“


 

Die Hhadd حد ist eine festgelegte Strafen der islamischen Jurisprudenz (Fiqh), die im Qur'aan oder in der Sunnah für bestimmte schwere Vergehen bzw. Sünden vorgeschrieben ist. Der Sinn der Hhadd-Strafen ist Abschreckung, nicht Zerstörung und nicht Menschen ruinieren.  Bevor eine Hhadd-Strafe verhängt wird, müssen klare und eindeutige Beweise vorliegen; es kann nicht sein, dass etwa die Ansicht von "Geschworenen" ohne klare Beweise vorzulegen zu einem Urteil führt. Zweifel führen zur Aussetzung der Strafe. Falsche Zeugenaussagen können zu falschen Urteilen führen. Die Hhadd-Stafe ist kein privates Recht des Geschädigten sondern Hhaqq, also ein Rechtsanspruch Allahs. Der Verzicht des Geschädigten auf Bestrafung bedeutet keine Aussetzung der Hadd-Strafe. Daher liegt ihre Durchsetzung nicht im Ermessen des Opfers, sondern beim Richter.

 

Spirituell gesehen ist der Sündige durch seine Sünde im Aahhirah (Jenseits) genug gestraft auch wenn er es noch nicht merkt, doch soll die Gesellschaft geschützt-, und der Sündige zur Reue anregt werden.

 

Wenn eine Schuldiger vor der Vollstreckung des Urteils bereut, kann die Strafe unter bestimmten Umständen ausgesetzt werden oder, wenn Gefahr besteht dass die Anwendung einer Strafe dazu führen könnte, dass ein Muslime den Islam verlässt, dann kann stattdessen Gefängnis verhängt werden, um ihn vor Kufr (Unglauben) zu schützen.

 

Der Gesandte Allahs - der Friede und Segen Allahs seien mit ihm - sagte:

 

Wenn Fatima, die Tochter Muhammads, gestohlen hätte, hätte ich ihre Hand abgeschnitten.

 Sahhih al-Bukhari, Hadith Nr. 6788

 

"Wenn jemand Ehebruch begeht und verheiratet ist, soll er gesteinigt werden.

Sahhih Muslim, Hadith Nr. 1690

 

Die Strafe für Zina (Ehebruch) hängt von vier Augenzeugen oder einem freiwilligen, wiederholten Geständnis ab.

 

Wehrt die Hhadd-Strafen von den Muslimen ab, so gut ihr könnt. Wenn es einen Weg gibt, jemanden zu entlasten, dann lasst ihn frei. Es ist besser für den Imam, zu irren, indem er vergibt, als zu irren, indem er bestraft.

 Sunan al-Tirmidhi, Hadith Nr. 1424

 

 

Diebstahl

Sariqah سرقة

 

Mindestwert, gesicherter Ort, kein Zweifel

Bei Reue kann Strafe ausgesetzt werden

Ehebruch

Zinaa زنا

Unzucht

 

4 Augenzeugen oder Geständnis

Geständnis muss freiwillig und wiederholt sein.

100 Peitschenhiebe (Sure 24:2) wenn unverheiratet; Steinigung wenn verheiratet (Hadithe)

Verleumdung

Qadhf قذف 

 

Falsche Anschuldigung von Zina

80 Peitschenhiebe, wenn bewiesen

Trunkenheit

Sukr سُكر

in Folge von Khamr خمر

 

Nachweis durch Geständnis oder Zeugnis

40–80 Peitschenhiebe

Raub

Hhiraabah حرابة bewaffneter Überfall oder Banditentum

nachgewiesen im öffentlichen Raum

Raub mit Mord: Todesstrafe oder Kreuzigung

Raub mit Verletzung: Abschneiden von Hand und Fuß (gegenüberliegend)

Raub ohne Mord oder Verletzung: Verbannung oder Gefängnis

Drohung ohne tatsächlichen Raub: Milderung möglich

 

Ghriiba (غيبة): Üble Nachrede und Namiima (نميمة): Klatsch und Tratsch mit der Absicht, über jemanden etwas sagen, was dieser nicht mag, auch wenn es wahr ist, sind schwere Sünden, Ghiiba und Namiima fallen jedoch nicht unter die „Hhadd-Strafen“.