Fiqh

 

  Hhadd  حدّ   festgelegte Strafe    -   wörtlich „Grenze“,  „Schranke“

 

 

Hhadd  حَدّ  bedeutet Grenze, Schranke, festgelegte Strafen, unveränderbare Rechtsnorm.  Plural: Hhuduud حُدُود sind die festgelegten Strafen, die im Qurʾaan und in der Sunnah definiert sind. Hhuduud - Strafen, kann der Richter nicht verändern oder neu festlegen. Nicht-Hhadd-Strafen sind Qissaass und Ta'ziir.

 

Die Hhadd حد ist eine festgelegte Strafen der islamischen Jurisprudenz (Fiqh), die im Qur'aan oder in der Sunnah für bestimmte schwere Vergehen bzw. Sünden vorgeschrieben ist. Der Sinn der Hhadd-Strafen ist Abschreckung, nicht Zerstörung und nicht Menschen ruinieren.  Bevor eine Hhadd-Strafe verhängt wird, müssen klare und eindeutige Beweise vorliegen; es kann nicht sein, dass etwa die Ansicht von "Geschworenen" ohne klare Beweise vorzulegen zu einem Urteil führt. Zweifel führen zur Aussetzung der Strafe. Falsche Zeugenaussagen können zu falschen Urteilen führen. Die Hhadd-Stafe ist kein privates Recht des Geschädigten sondern Hhaqq, also ein Rechtsanspruch Allahs. Der Verzicht des Geschädigten auf Bestrafung bedeutet keine Aussetzung der Hhadd-Strafe. Daher liegt ihre Durchsetzung nicht im Ermessen des Opfers, sondern beim Richter.

 

Spirituell gesehen wird der Sündige durch seine Sünde im Aahhirah (Jenseits) ohnehin genug gestraft auch wenn er es noch nicht merkt, doch soll die Gesellschaft geschützt-, und der Sündige zur Reue anregt werden.

 

Wenn eine Schuldiger vor der Vollstreckung des Urteils bereut, kann die Strafe unter bestimmten Umständen ausgesetzt werden oder, wenn Gefahr besteht dass die Anwendung einer Strafe dazu führen könnte, dass ein Muslim deshalb den Islam verlässt, dann kann stattdessen Gefängnis verhängt werden, um ihn vor Kufr (Unglauben) zu schützen.

 

 

Der Gesandte Allahs - der Friede und Segen Allahs seien mit ihm - sagte:

 

Wenn Fatima, die Tochter Muhammads, gestohlen hätte, hätte ich ihre Hand abgeschnitten.

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 Sahhih al-Bukhari, Hhadiith Nr. 6788

 

"Wenn jemand Ehebruch begeht und verheiratet ist, soll er gesteinigt werden.

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Sahhih Muslim, Hhadiith Nr. 1690

 

 

Wehrt die Hhadd-Strafen von den Muslimen ab, so gut ihr könnt. Wenn es einen Weg gibt, jemanden zu entlasten, dann lasst ihn frei. Es ist besser für den Imam, zu irren, indem er vergibt, als zu irren, indem er bestraft.

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 Sunan al-Tirmidhii, Hhadiith Nr. 1424

 

 

Diebstahl

Sariqah سرقة

 

Handabtrennung قطع اليد

Mindestwert, gesicherter Ort, kein Zweifel - Bei Reue kann Strafe ausgesetzt werden.

 

Ehebruch

Zinaa زنا

Unzucht

 

100 Peitschenhiebe جلد (  )

wenn unverheiratet.

Steinigung (Radschm) رَجْمٌ

wenn verheiratet.

4 Augenzeugen oder freiwilliges, wiederholtes Geständnis.

 

Verleumdung

Qadhf قذف 

von Zinaa

 

80 Peitschenhiebe,

wenn bewiesen

Trunkenheit

Sukr سُكر

in Folge von Khamr خمر

 

40–80 Peitschenhiebe

Nachweis durch Geständnis oder Zeugnis

Raub

Hhiraabah حرابة bewaffneter Überfall

nachgewiesen im öffentlichen Raum

Raub mit Mord: Todesstrafe / Kreuzigung

Raub mit Verletzung:

Hände und Füße über Kreuz abgetrennt

Raub ohne Mord oder Verletzung Verbannung oder Gefängnis

Drohung ohne tatsächlichen Raub Milderung möglich

 

Abfall vom Glauben

Riddah ردة 

Todesstrafe nach dreitägiger Frist

keine Methode der Todesstrafe bestimmt.

 

 

Nicht-Hhadd-Strafen : Qissaass und Ta'ziir