Hhiraabah   حرابة  Strassenraub - bewaffneter Überfall oder Banditentum

 

 

Hhiraabah  حرابة bedeutet Raub in verschiedener Ausführung, meist ein bewaffneter Überfall; Straßenraub, wofür es verschiedene Hhadd-Strafen gibt:

Raub mit Mord: Todesstrafe oder Kreuzigung
Raub mit Verletzung: Abschneiden von Hand und Fuß (gegenüberliegend)
Raub ohne Mord oder Verletzung: Verbannung oder Gefängnis
Drohung ohne tatsächlichen Raub: Milderung möglich
 

„Die Strafe derer, die gegen Allah und Seinen Gesandten Krieg führen und auf Erden Verderben stiften, ist: dass sie getötet oder gekreuzigt oder dass ihnen Hände und Füße wechselseitig abgehackt werden oder dass sie aus dem Land verbannt werden. Das ist ihre Schande im Diesseits, und im Jenseits erwartet sie gewaltige Strafe.“


Anas ibn Malik berichtete: Einige Leute von der Banu 'Uraina kamen zum Propheten (ﷺ), wurden krank und erhielten von ihm Kamele zur Behandlung mit deren Milch und Urin. Nachdem sie sich erholt hatten, töteten sie den Hirten des Propheten und stahlen die Tiere. Der Prophet sandte Männer aus, um sie zu fassen. Als sie gefangen wurden, ließ er ihnen Hände und Füße abschneiden, ihre Augen ausstechen und sie in der Wüste liegen, bis sie starben.

Ssahhihh al-Bukhaarii, Hhadiith Nr. 233