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   Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit beziehen sich geschlechtsspezifische Formulierungen teilweise auf "der Mensch".   Wenn nicht anders erwähnt, entsprechen rechtliche Angaben der Hhanifitischen Rechtsschule.         


 Qadhf  قذف    schwerwiegende Verleumdung 

 

Qadhf  قذف  ist die Verleumdung, bei der jemand fälschlich der Zina (Unzucht) oder Päderastie (meist Homosexualität oder Kindermissbrauch) bezichtigt wird. Für diese Verleumdung gibt es die Hhadd-Strafe von 80 Peitschenhieben.

 

 

وَالَّذِينَ يَرْمُونَ ٱلْمُحْصَنَٰتِ ثُمَّ لَمْ يَأْتُوا۟ بِأَرْبَعَةِ شُهَدَآءَ فَٱجْلِدُوهُمْ ثَمَانِينَ جَلْدَةًۭ وَلَا تَقْبَلُوا۟ لَهُمْ شَهَٰدَةً أَبَدًۭا ۚ وَأُو۟لَٰٓئِكَ هُمُ ٱلْفَٰسِقُونَ

 

Und diejenigen, die ehrbare Frauen der Unzucht bezichtigen und keine vier Zeugen beibringen, geißelt mit achtzig Hieben und nehmt niemals mehr eine Zeugenaussage von ihnen an – das sind die Frevler.

(Sure An-Nur 24:4)