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   Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit beziehen sich geschlechtsspezifische Formulierungen teilweise auf "der Mensch".   Wenn nicht anders erwähnt, entsprechen rechtliche Angaben der Hhanifitischen Rechtsschule.         


 Sariqah  سرقة    Diebstahl

 

Sariqah (Diebstahl) ist eine Sünde, welche die Hhadd-Strafe zur Folge haben kann, was bei Diebstahl das Abtrennen der rechten Hand bedeutet.

 

 

Voraussetzungen für sie Anwendung der Hhadd-Strafe

 

Wenn jemand etwa aus Hunger nur zum Essen stiehlt oder eine Mutter für ihre Kinder die keine Versorgung haben, dann kommt die Hhadd-Strafe nicht zur Anawendung, da keiene Bereicherungsabsicht vorliegt.

Mindestwert des Diebesguts: Die gestohlene Sache muss einen bestimmten Mindestwert haben (z. B. ein Viertel Dinar Gold oder drei Dirham Silber). Liegt der Wert darunter, entfällt die Hhadd-Strafe.

Sicherer Aufbewahrungsort: Das Diebesgut muss aus einem „Hirz“ entwendet worden sein – einem Ort, der üblicherweise zur sicheren Aufbewahrung dient (z. B. ein verschlossenes Haus oder Tresor). Wird etwas offen oder öffentlich entwendet, gilt das nicht als Hhadd-Diebstahl.

Eigentumsverhältnisse: Wenn der Dieb einen Anteil am Eigentum hat (z. B. bei gemeinschaftlichem Besitz), wird die Hhadd-Strafe nicht verhängt.

Zweifel oder unklare Beweise: Die hanafitische Schule folgt dem Prinzip „Vermeidet die Hhadd-Straf bei Zweifeln“ (idraaʾuu-l-ḥuduud bi-ss-ssubuhaat). Wenn Zweifel an der Tat oder den Umständen bestehen, wird die Strafe ausgesetzt.

Geständnis kann widerrufen werden: Ein Geständnis muss freiwillig und vor einem Richter erfolgen. Es kann widerrufen werden, und der Richter muss den Angeklagten auf diese Möglichkeit hinweisen.

Anzeige innerhalb eines Monats: In klassischer Praxis musste die Tat innerhalb eines Monats angezeigt werden. Danach war die Hhadd-Straf nicht mehr zulässig.