Sariqah (Diebstahl) ist eine Sünde, welche die Hhadd-Strafe zur Folge haben kann, was bei Diebstahl das Abtrennen der rechten Hand bedeutet.
Voraussetzungen für sie Anwendung der Hhadd-Strafe
Wenn jemand etwa aus Hunger nur zum Essen stiehlt oder eine Mutter für ihre Kinder die keine Versorgung haben, dann kommt die Hhadd-Strafe nicht zur Anawendung, da keiene Bereicherungsabsicht vorliegt. Mindestwert des Diebesguts: Die gestohlene Sache muss einen bestimmten Mindestwert haben (z. B. ein Viertel Dinar Gold oder drei Dirham Silber). Liegt der Wert darunter, entfällt die Hhadd-Strafe. Sicherer Aufbewahrungsort: Das Diebesgut muss aus einem „Hirz“ entwendet worden sein – einem Ort, der üblicherweise zur sicheren Aufbewahrung dient (z. B. ein verschlossenes Haus oder Tresor). Wird etwas offen oder öffentlich entwendet, gilt das nicht als Hhadd-Diebstahl. Eigentumsverhältnisse: Wenn der Dieb einen Anteil am Eigentum hat (z. B. bei gemeinschaftlichem Besitz), wird die Hhadd-Strafe nicht verhängt. Zweifel oder unklare Beweise: Die hanafitische Schule folgt dem Prinzip „Vermeidet die Hhadd-Straf bei Zweifeln“ (idraaʾuu-l-ḥuduud bi-ss-ssubuhaat). Wenn Zweifel an der Tat oder den Umständen bestehen, wird die Strafe ausgesetzt. Geständnis kann widerrufen werden: Ein Geständnis muss freiwillig und vor einem Richter erfolgen. Es kann widerrufen werden, und der Richter muss den Angeklagten auf diese Möglichkeit hinweisen. Anzeige innerhalb eines Monats: In klassischer Praxis musste die Tat innerhalb eines Monats angezeigt werden. Danach war die Hhadd-Straf nicht mehr zulässig.
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