1.4
Schirk Götzendienst
(Allah Partner unterstellen)
Es ist ebenso ein Akt
des Kufr (Unglaubens), zu
glauben, dass die besonderen Diener Allahs an Seinen exklusiven Eigenschaften
teilhaben, wie sie als Seine Partner
anzubeten.
So wie einige der Ungläubigen ihrem Kufr dadurch
Ausdruck verleihen, dass sie die
Anbiaa' (Propheten) verleugnen, drücken die
Christen ihren Kufr dadurch aus,
indem sie behaupten, Isa (Jesus) (der Friede sei auf
ihm) war der Sohn Allah’s (Gottes). Ähnlich verfielen die
heidnischen Araber dem Unlauben, als sie meinten, die Engel
seien die Töchter Allah’s, und glaubten, dass diese das
Wissen über das Unsichtbare (''Ilmu-l-Ghaib) besäßen.
So wie also die Ambiaa'
und Engel nicht als Teilhaber göttlicher Eigenschaften
verstanden werden dürfen, so dürfen alle übrigen, außer den
Ambiaa' nicht als Teilhaber prophetischer Eigenschaften
verstanden werden.
Genauso, wie die Anbiaa'
(Propheten) und die Engel nicht als Anteilhaber an den
göttlichen Eigenschaften
verstanden werden dürfen, dürfen auch andere Menschen nicht als Anteilhaber
an prophetischen Eigenschaften betrachtet werden.
Abgesehen von den
Propheten und Engeln ist niemand
ma'asuum
(vor Sünde geschützt): Nicht die
Ssahhaabah (Gefährten des
Propheten), nicht die Ahl
al-Bait
(die Familie des
Gesandten Allahs, der Frieden und Segen Allahs seien auf ihm), und auch nicht die
Auliaa' (Suufii-Heiligen).
Nur den Propheten ist zu folgen.
[ Anmerkung .... Man darf
nicht willkürlich davon ausgehen, dass man jemand anderem folgen muss. Die
Annahme eines
Madh'hab (Rechtschule) eines bestimmten
Imams zählt jedoch nicht zu blinder Gefolgschaft, sondern zur
Befolgung der Propheten, denn die vier Imame waren
lediglich Wegweiser auf dem Pfad des Propheten (Friede sei mit ihm). Wenn wir
einem Imam folgen, dann nur insofern, als dass er die Wegmarken dieses Pfades
besser kennt – und indem wir ihm folgen, folgen wir in Wirklichkeit dem Weg des
Rasuul
(Gesandten Allahs), Allahs Frieden und Segen seien mit ihm.
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