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.  Nahrung / Lebensmittel / Speisen


   

 

Wenn ein Nahrungsmittel unrechtmäßig erworben wurde, so wird es auch für den Verzehr hharaam (verboten), zumindest für den, der davon weiß und für den, der nicht vom Verhungern bedroht ist.

 

 

 Die Dauerbrennerlüge der Hetzer gegen den Islam:  

Die erfundene Tierquälerei beim rituellen Schlachten der Muslime, den das Tier wird in wenigen Sekunden bewusstlos. Beim Kopfschuss ist es manchmal Tod und gilt dann als Aas und das Fleisch darf dann nicht mehr verzehrt werden. Jede Schlachtung ist rituell, denn Lebewesen zu töten ist nur in Ausnahmefällen - etwa für Nahrung - erlaub und nicht nur zum Opferfest. Gequält werden die Tiere allerdings in den Schlachthöfen der Ungläubigen mit allerlei Vorkehrungen..

 

 

Schächtung oder wann Tiere als hhalaal geschlachtet gelten.

 

Fleisch

Die meisten Zuchttiere, als auch Wild und Vögel, sind als Nahrungsmittel grundsätzlich erlaubt und daher ist es sinnvoller die wenigen Tiere zu erwähnen, deren Fleisch nicht erlaubt ist. Schweine, Esel, Pferde, Katzen, Hunde, Raubtiere, Insekten (mit Ausnahme gewisser Heuschrecken), Raubvögel, Kriechtiere (mit Ausnahme gewisser Eidechsen Arabiens).

 

Gelatine

Gelatine ist nur dann erlaubt, wenn sie von Knochen, Häuten und sonstigen Teilen Hhhalaal geschlachtetnr Tiere stammt, was in Nichtmuslimischen Gebieten schwer vorstellbar ist. Modern fabrizierte Gelatine wird zwar stark gereinigt,  aber nicht wirklich verändert und bleibt daher immer hharaam

 

 

Essig, Weinessig

Bei Weinessig wird der ursprüngliche Zustand des verbotenen Weines sowohl chemisch als auch sinnlich derart verändert, wodurch Weinessig als Hhalaal gilt.

 

Fisch

Fette

Brot

E-Nummern

 

halal.at 

 

 

Ein "Halaal"-Zerifikat ist an sich für Fleisch eine viel wichtigere Kennzeichnung als ein "Bio"-Zertifikat, doch wird (in Österreich jedenfalls) viel Fleisch als Halaal zertifiziert, obwohl es gar nicht halaal ist.

 

 

MAOAM  Inhaltsstoffe - 

Zucker, Glucosesirup, pflanzlich gehärtetes Fett, Feuchthaltemittel, Sorbitsirup, Gelatine, Säuerungsmittel: Zitronensäure, Aroma, Haribo versichert übrigens, dass es sich bei der Gelatine um reine Schweinegelatine handelt. Farbstoffe sind nicht enthalten.  Also ist diese Kaumasse nicht hhalaal - d.h. für Muslime verboten, so wie viele andere Waren in den Verkaufsregalen. Quelle: http://www.ciao.de/Maoam_Kaubonbon

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