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  Wenn nicht anders erwähnt, entsprechen rechtliche Angaben der hhanifitischen Rechtsschule.   Zwecks leichterer Lesbarkeit beziehen sich geschlechtsspezifische Formulierungen teilweise auf "der Mensch".     [ = hinzugefügt ]    

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   Idschtihaad   اجتهاد   Anstrengung zur Rechtsentscheidung

 

                       Al-Ahkaam  الأحكام   Die Rechtskategorien von Handlungen

 

                      Hhukuumu-sch-Schar’ii حكم الشرعي  Grundlagen der Rechtsfindung

 

 

 

Idschtihaad اجتها ist ein komplexer Prozess der juristischen Entscheidungsfindung auf der Grundlage der primären Quellen des Islams, nämlich des Qur'an und der Sunnah (die Praxis und Überlieferungen des Propheten Muhammad, (der Friede und Segen Allahs sei auf ihm). Idschtihaad wird auch im Sinne von Analogieschluss (Qijaas) angewendet, wenn es keine klaren oder direkten Hinweise in diesen Quellen für eine bestimmte Rechtsfrage oder ein Problem gibt.  Absolute Rechtsentscheidungen (Mutlaaq - Idschtihad) wurden nach Beweisführung mittels Überprüfung der Echtheit und Bedeutungen der Quellen von Gelehrten (Mudschtahid) der vier erhalten Rechtschulen in Übereinstimmung (Idschm'a) getroffen. Die Tore für diesen Bereich der Rechtsfindung sind längst geschlossen. Die Aufgabe heutiger Gelehrter ('Ulamaa) ist es gegebenenfalls die Beweisführungen und Begründungen der Großgelehrten nachvollziehbar zu machen, denn dem Unkundigen erscheint bald einmal ein Rechtsspruch (Fatwa) als Widerspruch. Was den Qur'aan betrifft, so ist jeder Buchstabe unzweifelhaft "echt" und bewiesen, doch gibt es manchmal Zweifel bei Mutaschabihhaat -Versen (Mehrdeutigkeiten eines Aajjah in der Bedeutungen. Was Hhadiithe betrifft, so ist der Weg der Beweisführung deren Echtheit oft komplizierter und wurden diese deshalb in Kategorien eingeteilt. Was deren Bedeutung im Kontext des Qur'aan betrifft, um in der Folge die Scha'iijah verlässlich darlegen zu können, so darf diese weder dem Qur'aan noch anderen Hadiithen und dem Verstand widersprechen. Diese Wissenschaft setzt sich aus den "Wurzeln des Verstehens" (Usuulu-l-Fiqh) und "Zweigen des Verstehens (Furuu' al-fiqh) zusammen. Das Resultat dieser Anstrengungen gibt es die "rechtliche Gebrauchsanweisungen" (Muʿaamalaat), bestehend aus Regeln für die rituelle Anbetung (Ibaadah) und Angelegenheiten des sozialen Lebens, meist bekannt als Fiqh-Bücher der jeweiligen Rechtsschule (Madhhaahib) wie etwa "Ma La Budda Minhu" oder umfangreichere Werke der jeweiligen Rechtsschulen (Madhhaahib) sind heute im Buchhandel erhältlich.

 

  Mudschtahid ist der Titel für einen Großgelehrten (Mutlaaq- 'Alim). Seine Qualifikationen beginnen nicht bei dem umfangreichen Wissen - das er zweifelsfrei haben muss - sondern mit seiner seiner Demut, seinem noblen Charakter und seiner Furchtlosigkeit außer vor Allah. Er muss von Regierungen und anderer Einflussnehmern bei seinen Rechtsentscheidungen standfest sein und Kontrolle über seine individuellen Begierden und Wünsche haben und große Weisheit erlangt haben. Insgesamt muss der Mudschtahid - also abgesehen von seinem umfangreichen Wissen - eine hohe spirituelle Lebensqualität repräsentieren um Entscheidungen treffen zu können. Der Mudschtahid ist Muhhlis, d.h. ein Ehrlicher vor Allah , vor sich selbst und vor seinen Mitmenschen. Der Mudschtahid befindet sich in tiefer Liebe zu Allah und Seinem Gesandten und ist abgewandt von der Liebe zur Dunja (Weltlichkeit). Als Vorbild dienen dem Mudschtahid der Gesandte Allahs (auf ihm sei der Friede und Segen) und dessen Gefährten (Ssahhabah) - möge Allah mit ihnen zufrieden sein. Das umfangreiche Wissen ('Ilm) welches ein Mudschtahid braucht, das kommt erst nach der erwähnten spirituellen Lebensqualität als Voraussetzung um Idschtihaad (Rechtsendscheidungen) treffen zu können. Die Lebensgeschichten der vier Imaame der Rechtsschulen (Madhaahib) zu studieren kann dir helfen um deren hohe spirituelle Lebensqualität zu begreifen. Die Gelehrsamkeit und das Wissen aber, dass einen Mudschtahid hat, die hat vielerlei Aspekte und dieses Wissen beginnt mit dem intuitiven Verständnis der arabischen Sprache wie sie in der Dschahiliiyah gesprochen wurde. Es heißt, dass es "sechzig Wissenschaften" gibt die beherrscht werden müssen um ein Mudschtahid zu sein. Während der Mudschtahid in eigner Verantwortung Rechtsentscheide treffen kann bzw. muss, sind heute alle anderen Gelehrten als auch Nichtgelehrten verpflichtet, einem Mudschtahid in Rechtsentscheidungen (Fatwaa) zu folgen; wer das macht ist ein Muqallids einer der vier Madhaahibs (Rechtschulen).  Vermutlich gibt es schon lange keinen Mudschtahid mehr.  Heutige Gelehrte sind oft Angestellte an Universitäten die in wirtschaftlicher und politischer Abhängigkeit agieren müssen und abhängig sind in dem was sie sagen dürfen und was nicht. Technisch bzw. quantitativ ist es aber vorstellbar, dass heutige Gelehrte umfangreicher gelernt haben als die Ssahhaabah oder die vier Imaame der Rechtschulen, doch fehlen ihnen nicht nur die oben genannten Vorbedingungen eines Mudschtahids und dabei vor alle das intuitive Sprachempfinden des Arabisch  der Dschahillijah (Zeit der Unwissenheit) auf welchem die Sprache des Qur'aan mit ihren vielen Redewendungen und Gleichnissen aufsetzt. Es gibt umfangreiche "Adab-Literatur" mit Gedichten aus der Dschahilijjah (Zeit vor der Offenbarung) mit Stammeserzählungen usw. - die umfangreiche Kenntnis dieser Literatur ist für den Mudschtahid eine der Voraussetzung um Idschtihaad machen zu können.Möge Allah diejenigen schützen und segnen, die sich trotz dieser Umstände dem um Wissen bemühen und dieses unverdreht weitergeben. Es heißt, um Mudschtahid zu sein müssen "sechzig Wissenschaften" beherrscht werden.

 

 

Für die grundlegende Idschtihaad ist nur der Mudschtahid befugt. Hat es in einer Rechtsentscheidung bereits eine Übereinstimmung der Gelehrten (Idschmaa) zu einer gemeinsamen Zeit gegeben, kann in dieser Angelegenheit keine neu Entscheidung getroffen werden. Die Türen für den grundlegenden Idschtihaad sind insofern längst geschlossen.

 

 

Ein Gelehrter, der Idschtihad praktiziert, wird als Mudschtahid bezeichnet. Der Mudschtahid muss über umfassendes Wissen und Verständnis des Qur'an, der Hadithe, der arabischen Sprache und der Prinzipien der islamischen Jurisprudenz (Usul al-Fiqh) verfügen, um fundierte juristische Entscheidungen zu treffen.