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  Wenn nicht anders erwähnt, entsprechen rechtliche Angaben der hhanifitischen Rechtsschule.   Zwecks leichterer Lesbarkeit beziehen sich geschlechtsspezifische Formulierungen teilweise auf "der Mensch".     [ = hinzugefügt ]    

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 Mudschtahid  مجتهد  Großgelehrter (Mutlaq - 'Aliim) der zur grundlegenden Rechtsfindung (Idschtihaad) befugt ist.

 

                Al-Ahkaam  الأحكام   Die Rechtskategorien von Handlungen

 

                Hhukuumu-sch-Schar’ii حكم الشرعي  Grundlagen der Rechtsfindung

 

 

  Mudschtahid ist der Titel für einen Großgelehrten (Mutlaaq- 'Alim). Seine Qualifikationen beginnen nicht bei dem umfangreichen Wissen - das er zweifelsfrei haben muss - sondern mit seiner seiner Demut, seinem noblen Charakter und seiner Furchtlosigkeit außer vor Allah. Er muss von Regierungen und anderer Einflussnehmern bei seinen Rechtsentscheidungen standfest sein und Kontrolle über seine individuellen Begierden und Wünsche haben und große Weisheit erlangt haben. Insgesamt muss der Mudschtahid - also abgesehen von seinem umfangreichen Wissen - eine hohe spirituelle Lebensqualität repräsentieren um Entscheidungen treffen zu können. Der Mudschtahid ist Muhhlis, d.h. ein Ehrlicher vor Allah , vor sich selbst und vor seinen Mitmenschen. Der Mudschtahid befindet sich in tiefer Liebe zu Allah und Seinem Gesandten und ist abgewandt von der Liebe zur Dunja (Weltlichkeit). Als Vorbild dienen dem Mudschtahid der Gesandte Allahs (auf ihm sei der Friede und Segen) und dessen Gefährten (Ssahhabah) - möge Allah mit ihnen zufrieden sein. Das umfangreiche Wissen ('Ilm) welches ein Mudschtahid braucht, das kommt erst nach der erwähnten spirituellen Lebensqualität als Voraussetzung um Idschtihaad (Rechtsendscheidungen) treffen zu können. Die Lebensgeschichten der vier Imaame der Rechtsschulen (Madhaahib) zu studieren kann dir helfen um deren hohe spirituelle Lebensqualität zu begreifen. Die Gelehrsamkeit und das Wissen aber, dass einen Mudschtahid hat, die hat vielerlei Aspekte und dieses Wissen beginnt mit dem intuitiven Verständnis der arabischen Sprache wie sie in der Dschahiliiyah gesprochen wurde. Es heißt, dass es "sechzig Wissenschaften" gibt die beherrscht werden müssen um ein Mudschtahid zu sein. Während der Mudschtahid in eigner Verantwortung Rechtsentscheide treffen kann bzw. muss, sind heute alle anderen Gelehrten als auch Nichtgelehrten verpflichtet, einem Mudschtahid in Rechtsentscheidungen (Fatwaa) zu folgen; wer das macht ist ein Muqallids einer der vier Madhaahibs (Rechtschulen).  Vermutlich gibt es schon lange keinen Mudschtahid mehr.  Heutige Gelehrte sind oft Angestellte an Universitäten die in wirtschaftlicher und politischer Abhängigkeit agieren müssen und abhängig sind in dem was sie sagen dürfen und was nicht. Technisch bzw. quantitativ ist es aber vorstellbar, dass heutige Gelehrte umfangreicher gelernt haben als die Ssahhaabah oder die vier Imaame der Rechtschulen, doch fehlen ihnen nicht nur die oben genannten Vorbedingungen eines Mudschtahids und dabei vor alle das intuitive Sprachempfinden des Arabisch  der Dschahillijah (Zeit der Unwissenheit) auf welchem die Sprache des Qur'aan mit ihren vielen Redewendungen und Gleichnissen aufsetzt. Es gibt umfangreiche "Adab-Literatur" mit Gedichten aus der Dschahilijjah (Zeit vor der Offenbarung) mit Stammeserzählungen usw. - die umfangreiche Kenntnis dieser Literatur ist für den Mudschtahid eine der Voraussetzung um Idschtihaad machen zu können.Möge Allah diejenigen schützen und segnen, die sich trotz dieser Umstände dem um Wissen bemühen und dieses unverdreht weitergeben. Es heißt, um Mudschtahid zu sein müssen "sechzig Wissenschaften" beherrscht werden.

 

 Idschtihaad ...

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ist der Vorgang zu einer Rechtsentscheidung im Sinne der Wissenschaften der Rechtsfindung (Fiqh). 'Ulamaa' (Gelehrte) haben mittels Idschtihaad (Rechtsfindung) die Schar'iah (Weg zur Tränke bzw. das Islamische Gesetz) definiert und nachvollziehbar erklärt, so dass dieser Weg auch für weniger gebildete Muslime leichter gangbar wurde. Als Quellen zur Rechtsfindung dienten ihnen jeweils Qur'aan (letzte Offenbarung) und die gelebte Interpretation, also die Sunnah (Handlungsweise) des Gesandten Allahs wie sie in den Hhadiithen überliefert ist. In Fällen wo diese Quellen keine direkte Antwort gaben, bemühen die Gelehrten Qiaas (Analogieschluss). Figh betrifft nicht nur alle rituellen Handlungen, sondern alles was im täglichen Leben verpflichtend, erlaubt oder verboten, empfohlen usf. ist. Eine Fatwa (Rechtsgutachten) ist die rechtliche Ausformulierung des Idschtihaad eines Rechtsgelehrten. Die Trennung in weltliche und religiöse Gesetze (Säkularismus) wie sie für Ungläubige oft Standard ist und von Muslimen nachgeahmt wird, hat im Fiqh keinen Platz. Säkularismus ist eine Erscheinungsform des Unglaubens (Kufr).

 

"Die Türen zum mutlaaq Idschtihaad sind längst geschlossen". Nicht die Zeit hat sich geändert, sondern die Vorstellung was Wissen bedeutet: aus Qualität ist Quantität geworden. Wissen wird seit dem Gesandte Allahs (auf ihm sei der Friede und der Segen Allahs) qualitativ immer geringer, quantitativ aber immer mehr. Anfangs war das Khalafaat, dann kamen Könige und heute gibt es die demokratische Religion als Kontext zum Thema Idschtihaad.

 

Warum hat wohl der Gelehrte Beyazid Schams at-Tabrizi dem Gelehrten Maulana Rumi die Bücher in den Brunnen geworfen? - Möge Allah deren Seelen heiligen.

 

 

Ist nicht jeder manchmal ein Mudschtahid?

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Ja, kurzfristig immer dann, wenn eine Entscheidung getroffen werden muss und keine Auskunftsmöglichkeit rechtzeitig in Aussicht scheint; dann wird jeder kurzfristig zu einem  "Not-Mudschtahid" bis er sich Auskunft einholen kann. Jeder Mensch trifft ständig Entscheidungen, welche spirituelle und rechtliche Konsequenzen haben.

 

 

 

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Einige Hinweise zur "Arabischen Sprache"

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Das heutige "Al Fusha" الفصحى  (Hocharabisch) ist nicht die Sprache des Qur'aan, sondern ein modernes Hocharabisch, das sich an der Sprache des Qur'an als Stadard anzulehnen versucht. Nur diejenigen, die Arabisch studieren, Literaten, Nachrichtensprecher und Bildungseinrichtungen benützen "Al Fusha", doch niemand spricht "Al Fusha" الفصحى  im täglichen Leben sondern spricht arabische Dialekte. Aus dem gefühlten Selbstverständnis dieser Dialekte - kombiniert mit geringem Wissen - können die Worte aus dem Qur'aan von "arabisch sprechenden Muslimen" leicht falsch verstanden werden:

 

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