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  Wenn nicht anders erwähnt, entsprechen rechtliche Angaben der hhanifitischen Rechtsschule.   Zwecks leichterer Lesbarkeit beziehen sich geschlechtsspezifische Formulierungen teilweise auf "der Mensch".     [ = hinzugefügt ]    

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 Qatd'ii   قطعى     Echtheit, Beweis  +  Tdhannii  ظني  Zweilel

 

                       Al-Ahkaam  الأحكام   Die Rechtskategorien von Handlungen

                      Hhukuumu-sch-Schar’ii حكم الشرعي  Grundlagen der Rechtsfindung

 

Um in den Rechtswissenschaften (Fiqh) etwas entscheiden zu können, greifen Gelehrte ('Ulamaaa) zwecks Beweisführung auf Qur'aan und Hhadiithe zurück. Dabei beachten sie die Qualität der Echtheit der Quelle und die Qualität der Bedeutung der Aussage und so kommt es zu verschieden Kombinationen kommen von Qualitäten, wie sie in in den Grundlagen der Rechtsfindung ( Hhukuumu-sch-Schar’ii حكم الشرعي ) zusammengefasst sind.

 

 

 Idschtihaad ...

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ist der Vorgang zu einer Rechtsentscheidung im Sinne der Wissenschaften der Rechtsfindung (Fiqh). 'Ulamaa' (Gelehrte) haben mittels Idschtihaad (Rechtsfindung) die Schar'iah (Weg zur Tränke bzw. das Islamische Gesetz) definiert und nachvollziehbar erklärt, so dass dieser Weg auch für weniger gebildete Muslime leichter gangbar wurde. Als Quellen zur Rechtsfindung dienten ihnen jeweils Qur'aan (letzte Offenbarung) und die gelebte Interpretation, also die Sunnah (Handlungsweise) des Gesandten Allahs wie sie in den Hhadiithen überliefert ist. In Fällen wo diese Quellen keine direkte Antwort gaben, bemühen die Gelehrten Qiaas (Analogieschluss). Figh betrifft nicht nur alle rituellen Handlungen, sondern alles was im täglichen Leben verpflichtend, erlaubt oder verboten, empfohlen usf. ist. Eine Fatwa (Rechtsgutachten) ist die rechtliche Ausformulierung des Idschtihaad eines Rechtsgelehrten. Die Trennung in weltliche und religiöse Gesetze (Säkularismus) wie sie für Ungläubige oft Standard ist und von Muslimen nachgeahmt wird, hat im Fiqh keinen Platz. Säkularismus ist eine Erscheinungsform des Unglaubens (Kufr).

 

   Taqliid bedeutet im Vertrauen zu folgen, ohne selbst die Beweise im Detail zu kennen.

 

       In der Praxis bedeutet Taqliid einer der vier Rechtschulen (Madhaahib) zu folgen - außer für den Mudschtahid, der seine Urteile direkt von Qur'aan und Sunnah bzw. von Hhadiithen abzuleiten hat. Allerdings gibt es schon lange keinen Mudschtahid mehr und so hat jeder Muslim einer der vier Rechtsschulen zu folgen, ob er nun die einzelnen Rechtsentscheidungen versteht oder nicht. Das liegt daran, dass die Voraussetzungen um Mudschtahid zu sein, nicht mehr erfüllt werden können. Der Mudschtahiid  - Großgelehrter ersten Ranges (Mutlaaq 'Alim) - braucht - ganz abgesehen vom Beherrschen der traditionellen islamischen Wissenschaften - die gelebte Nähe zu den Ssahhabah und/oder den Tabaiuunn oder zumindest ihren frühesten Nachfolger, muss selbst skrupellos gegenüber sich selbst sein, unabhängig von Auftraggebern wie Regierungen, versteht die arabische Sprache so wie das intuitiv zur Zeit vor der Offenbarung und Dichtungen der Dschahiliijah Standard war, hat nur Furcht vor Allah und gr0oße Liebe zum Gesandten Allahs - der Friede und Segen Allahs seien auf ihm. Und selbst wenn es so jemanden gäbe, würde genauso jener aus Weisheit keine neue Rechtschule gründen um Fitnah zu vermeiden. Wer also kein Mudschtahid ist, der ist verpflichtet einer Rechtschule zu folgen, sollte also ein Muqallid sein.