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Taqliid
تقليد
Nachahmung
des Gesandten Allahsﷺ
,
ohne selbst unbedingt zu verstehen.
Al-Ahkaam
الأحكام Die Rechtskategorien von Handlungen
Hhukuumu-sch-Schar’ii
حكم الشرعي
Grundlagen der Rechtsfindung
Taqliid
bedeutet
im Vertrauen zu
folgen,
ohne selbst
die Beweise im Detail zu kennen.
In der Praxis
bedeutet Taqliid
einer der vier Rechtschulen
(Madhaahib)
zu folgen - außer für den
Mudschtahid, der seine
Urteile direkt von Qur'aan und Sunnah bzw. von Hhadiithen
abzuleiten hat. Allerdings gibt es schon lange keinen Mudschtahid
mehr und so hat jeder Muslim einer der vier Rechtsschulen zu folgen, ob er nun
die einzelnen Rechtsentscheidungen versteht oder nicht. Das
liegt daran, dass die Voraussetzungen um Mudschtahid zu sein, nicht
mehr erfüllt werden können. Der Mudschtahiid - Großgelehrter ersten
Ranges (Mutlaaq 'Alim) - braucht
- ganz abgesehen vom Beherrschen der traditionellen
islamischen Wissenschaften - die gelebte Nähe zu den
Ssahhabah
und/oder
den Tabaiuunn oder
zumindest ihren frühesten Nachfolger, muss
selbst skrupellos gegenüber sich selbst sein, unabhängig von Auftraggebern
wie Regierungen, versteht die arabische Sprache so wie das
intuitiv zur
Zeit vor der Offenbarung und Dichtungen der
Dschahiliijah
Standard war, hat nur Furcht vor Allah und gr0oße Liebe
zum Gesandten Allahs - der Friede und Segen Allahs seien auf ihm. Und selbst wenn es so jemanden
gäbe, würde genauso jener aus Weisheit keine neue Rechtschule gründen um
Fitnah
zu vermeiden. Wer also kein Mudschtahid ist, der ist verpflichtet einer
Rechtschule zu folgen, sollte also ein
Muqallid sein.
Taqliid bedeutete für die
Ssahhaabah, den
Gesandten Allahsﷺ - möge der Friede und Segen Allahs auf ihm sein -
zu folgen (nachzuahmen), auch ohne dabei zu verstehen warum der
Gesandten Allahsﷺ - möge der Friede und Segen Allahs auf ihm sein -
es so oder so gemacht oder angeordnet hat.
Heute ist der
Taqliid
der Ssahhaabah durch das Folgen einer der vier
Rechtsschulen ersetzt ohne dabei einen Anspruch auf einen qualitativen Vergleich
machen. Wer Taqliid
praktiziert, der ist ein
Muqallid-
Irrtümlich wird Taqliid oft mit "blindem Folgen" übersetzt, doch
blind ist derjenige, der
seine eignen Unfähigkeit nicht "sieht" und sich deshalb einbildet, selbst fähig zu sein,
dem Qur'aan und der Sunnah ohne einer bestimmten Rechtschulen
zu folgen. Zu Tqliid
(mittels Rechtschulen)
sind alle Muslime verpflichtet, denn alle sind "blind" im Vergleich zu
den
Mudschtahids der Rechtschulen.
Für westlich getrimmte und/oder vom Wahhabismus vergiftete Muslime, ist das
aber unverdaulich, spricht es doch gegen die selbstherrliche, intelligente
Nafs.
Um
Qur'aan und
Sunnah folgen zu
können,
ist es für alle Muslime - die ihre
Nafs (Seele) nicht
blind in den
Wald der Spekulationen und Neigungen führen wollen - verpflichtend,
einer
der vier Rechtschulen
(Madhaahib ) zu folgen.
Die Tür zum
Mutlaaq-Itschtihaad
(grundlegenden Rechtsentscheid)
ist - entgegen dem Wunschdenken diverser Sekten - längst
geschlossen.
Dies heißt nicht, dass man im Studium nicht die
Al-Ahkaam الأحكام
(Kategorien
von
Handlungen ('Amaal)
oder
der
Al-Ahhkaam
الأحكام
(Rechtkategorien)
in Bezug zu
Handlungen ('Amaal)
und der Qualitätskategorien
(Hhukmu-sch-Schar’ii)
der Beweisführungen usw. studieren sollte. Doch
all diese Studien berechtigen nicht
zur
Idschtihaad (Rechtsentscheidung) oder dem Aussuchen von
Fatwaas aus den Rechtsschulen.
.
Für
den bewussten spirituelle Wanderer (Saalik)
ist es verpflichtend, nur einer der Rechtschulen zu
folgen um sich nicht mit Spekulationen seiner Seele
(Nafs) den Weg in die "Nähe Allahs" (Qurb),
die echten Lebensqualität zu versperren.
Die Auseinadersetzung mit den Beweisführungen
der Rechtschulen
kann wohl den Respekt
(Adab) vor den Großgelehrten
(Mudschtahiiduun)
vertiefen und Zweifel im
Herzen (Qalb) beseitigen, doch gibt
es dabei die Gefahr, dass sich die Seele (Nafs) mit
ihrem Versand ('Aql)
sehr intelligent und erhaben erlebt und zu sich spricht:
.
"Wenn
doch
alle Rechtschulen richtig sind,
da könne sie sich doch - je
nach Umständen - das gerade "ihre richtiger oder angenehmer
scheinende aussuchen"; also jeweils der Rechtschule folgen, welche
mir
- anlassbezogen - gerade als sinnvoller, logischer usw. erscheint. Damit ist die Tür
für Spekulationen weit geöffnet und sie lässt sich dann kaum wieder
schließen.
Mit der
Nyyiah
(Absicht) das "Richtigere" zu finden, versucht der Verstand
- eventuell mit Hilfe eines Studiums der Beweisführungen der
vier
Imaame
der Rechtschulen - einzelne Entscheidungen neu zu bewerten und streut
damit unbemerkt Zweifel in sein Herz und auch von anderen, denn der
verfluchte Schaitdaan
wartet nur auf diesen beliebten, so intelligent scheinenden Schritte.
Was erlaubt ist - wenngleich nicht empfohlen - ist sich aus
Taqwa (Vorsicht,
Gottesfurcht) das
subjektiv schwerer Empfundene einer anderen Rechtschule zu
befolgen.
.
Für
Ungläubige - meist Anhänger der
demokratischen Religion und manche ihrer Nachahmer mit islamischen Namen
- gilt die
Gesetzgebung (Scha'iijah)
als
"mittelalterlich" und gehört daher aus ihrer Sicht reformiert.
Amtliche islamische Religionslehrer an öffentlichen Schulen
in Österreich sind daher angehalten den Islam zu "kulturalisieren" und
zu diesem Zweck
gibt es
auch "Islamische Fakultäten" - die
von Ungläubigen finanzierten und kontrolliert werden. Dort
werden die zukünftige Religionslehrer in
"theologischen Argumenten" unterrichtet um letztlich als "säkularisierte
Muslime" mit ihren Schülern z.B. an
"Schirk - Feierlichkeiten
Ungläubiger"
wie etwa Adventkranzzeremonien - unter dem Deckmantel "Kultur
kennen lernen" teilzunehmen,
sofern sie ihren Job als "Religionslehrer"
nicht verlieren wollen. Folgt der Religionslehrer aber einer
Rechtschule, dann wird er diese Irrlehren erkennen und nicht
umsetzen.
.
Irrlehren im Namen von Rechtschulen Manche denken
einer Rechtschule zu folgen, wissen davon aber so wenig, dass es
ihnen gar nicht auffällt dass ihr Folgen nur eine Behauptung
ist. Sie folgen dann Irrlehren die im Namen einer Rechtschulen
verbreitet werden - wie etwa das Zinskredite unter gewissen
Bedingungen erlaubt seien
usw.
.
Es gibt eine Reihe von Sekten,
deren Anhänger das Folgen von Rechtschulen als
Bid'aah ablehnen.
Sie haben meist die Absicht, es so wie die
Salaf (die
Altvorderen) zu machen und wollen dafür direkt und selbst die Quellen (Qur'aan und Sunnah) wo sie das "reine
Wasser", ungedrübt von den Rechschulen, schöpfen. Sie
bemerken dabei nicht, dass ihnen das geschöpfte Wasser durch die Finger
rinnt und verschmutzt bevor sie
es zum Mund bringen können. Oder sie suchen sich aus, was
Gelehrte ihrer Wahl sagten, wodurch sie wiederum nicht direkt
aus der Quelle schöpfen.
Mit Fiqh wurden und werden von Gelehrten Antworten gesucht, ob z.B. eine Ehe als geschieden gilt oder
nicht wenn das oder das geschehen ist, ob das Wasser im Kanister rituell
rein ist oder welcher Sünde welche Strafe
zusteht usw..
Dieses "Nachdenken oder Nachforschen"
geschieht ausschließlich im Kontext der
Offenbarung (Qur'aan) und
der
Sunnah
in Liebe und Angst gegenüber
Allah .
Fiqh hat mit säkularen Rechtsverständnissen
nichts zu tun. Derjenige, der
zu fähig und auch
befugt ist,
der gilt als
Faqiih (Rechtsgelehrter),
der für Antworten, die er nicht direkt aus dem Qur'aan und/oder der
Sunnah entnehmen kann haben die
Mudschtahids den
Analogieschluss
(Qiaas)
angewandt. Für
das tägliche Leben können Rechtsgutachten (Fatwaa)
aus Handbüchern
der verschiedenen
Madhaa'hibs (Rechtsschulen)
entnommen werden.
Diese Fiqh-Handbücher sind unentbehrliche Leitfäden für diejenigen, die im Einklang mit
Qur'aan
und
Sunnah leben
wollen und keine Zeit oder Fähigkeit haben sich umfangreicheren Werken zu
widmen.
"Ma la budda
minhu" oder
Nuuru-l-Idah
sind z.B.
Handbücher der Hhanifitischen Rechtsschule, welche auf Imam
Abu Hhanifah (möge Allah seine Seele heiligen) bzw. dessen
Rechtsverständnis von Qur'aan und Sunnah zurückgehen. Heutige Gelehrte der
Rechtschulen bewegen sich innerhalb der bestehenden madhaa'hib
(Rechtsschulen). Frühere übereinstimmende Rechtschlüsse der vier
Rechtschulen dürfen nicht mit neuer Idschtihaad verändert werden. Die Tore des grundlegenden
Idschtihaad sind längst
geschlossen; neure
Fatwas können
frühere Entscheidungen im aktuellen Kontext erklären, nicht
aber verändern.
Muslime können mittels Madhhab (Rechtsschule) ohne selbst Gelehrte zu sein,
z.B. leicht lernen, wie sieetwa ihr Ritualgebet richtig
auszuführen haben, was ihnen erlaubt oder verboten ist und wann ihre Ehe als
geschieden gilt, usw... Der richtige
Faqiih (Rechtsgelehrte) von heute ist
derjenige, der den früheren
Fuqahaa'
(Gelehrten) in ihren Entscheidungen folgt (Taqliid)
und weiß wo er nachlesen kann und notfalls, sofern er dazu
Idschaazah (Erlaubnis eines oder mehrere seiner befugten Lehrer)
hat,
Fataawas zu aktuellen "sub/sub/sub Angelegenheiten"
geben.
Es hat eine Reihe von
großen Gelehrten gegeben nach welchen rückblicken Rechtsschulen benannt wurden, doch haben
sich von diesen nur vier, nämlich die "hanifitische, malikitische, shafiitische und hanbalitische"
voll erhalten.
Es ist rechtlich unbedeutend wenn
etwa Körperschafts,- oder Vereinssprecher ihre Meinungen z.B. zur Verschleierung der
Frau äußern, solange dies nicht mit der Rechtsmeinung der Gelehrten der
Madhaa'hibs übereinstimmt, denn
heute gibt es längst keine Gelehrten
mehr, welche berechtigt wären etwas am Konzens der frühen Gelehrten zu ändern und diesbezüglich neue
Fatwas abzugeben. Dass eine Mehrheit der Muslime
vieles nicht befolgt was sie befolgen sollte, ändert nichts am islamischen
Recht (Schar'iija) und auch wenn manche mit Argumenten wie etwa: "Das steht ja nicht im Qur'aan" oder "das ist nicht genau
so in den Erklärungen des Propheten
(der Friede und Segen Allahs sei auf ihm) zu finden" argumentieren,
so als ob die frühen
Gelehrten nicht gewusst hätten was in Qur'aan und Sunnah zu finden ist und wie dies
zu verstehen sei; solche Äußerungen
tragen nur zur Verwirrung und Zwietracht (Fitnah)
unter Muslimen bei.
Der Muslim, der einer Rechtschule folgt, der wird
Muqallid genannt im Gegensatz zum
GhairMuqallid,
der keiner Rechtschule folgt und sich einbildet er könne selbst aus
Qur'aan und Sunnah die richtigen Rechtschlüsse ziehen, wie etwa
die Slafiyah usf. Der
Mudschtahid (Großgelehrter)
- den es vermutlich nicht mehr gibt - muss für seine eigenen
Handlungen selbst das Richtige aus
Qur'aan und Sunnah ableiten.
Heute ist die
Ummah in dieser
Angelegenheit aber zusehends verwirrt, denn Pseudogelehrte stacheln die
Nafs al
ammaarah der
Muqalliduun
auf, indem sie ihnen einreden, sie wären ja selbst so intelligent um von
Qur'aan und Sunnah das Richtige abzuleiten und
Muqallid sein,
das sei ein
Bidah
(unerlaubte Neueinführung in den Islam). Heute werden
irrtümlich diejenigen als Gelehrte betrachtet, die eine "Islamische Universiät"
oder einen Fernkurs absolviert haben und wissen wie "gewünschte" Fatwas
zu formulieren sind. Heute werden nicht Gelehrte mit
Idschaazah (Erlaubnis) gesucht, sondern diejenigen von welchen schon
gewusst wird, dass sie die gewünschte Fatwa produzieren. Jeder Muslim
weiß, dass z.B.
Ribaa
zu dem gehört, was
haraam ist; doch
wenn nun ein Muslime Geld braucht, also einen verzinsten Kredit nehmen will,
so suchen sich manche denjenigen Gelehrten, von dem schon bekannt ist, dass
er "heute" oder in "Daru-l-Kufr"
Zinsen für erlaubt erklärt hat, und benützen seine Fatwa zur
Beruhigung ihres Gewissens und als Argument gegenüber anderen Behauptungen. Insbesondere in Europa (wohl auch in
den USA), haben muslimische Immigranten häufig Ingenieur- oder Arztstudium angestrebt, und später
ihre derart trainierte Denkweise mit Islamischen Wissen,
insbesondre mit fiqh zu verwechseln begonnen; sie sagen dann z.B.: "Weder im Qur'aan noch in irgendeinem
Hhadiith gibt es einen Hinweis auf
eine bestimmte Rechtschule ...usw..", was belegt, dass sie
grundlegend nicht verstanden haben was mit "Rechtschule" gemeint
ist. Solche
Erklärungen klingen aber für viele sehr vernünftig und ihre Nafs
(Ego)
findet Gefallen daran. Einen starken Rückhalt erhalten diese
ghair-Muqalliduun
unbemerkt vom so genannten "Integrationsprozess" in den
Lifestyle Ungläubiger.
Al-Din-Al-Qayyim
pdf
-
On Taqlid and Ijtihad - A Refutation of
Ibn Qayyim al-Jawziyyah‟s
Arguments against Taqlid - by Mawlana Habib Ahmad al-Kiranawi.
- There is no argument that any might bring
trying to showing the illegitimacy of taqlid except that Shaikh Kiranwi
succinctly refuted it..
429
Taqlid bedeutet,
den Rechtssprüchen eines Gelehrten ohne sich selbst das Wissen über
die ausführlichen Beweise dieser Meinungen angeeignet zu haben zu folgen.
Jeder Muslim der er nicht im Stande ist die Beweise aus Qur'aan und Sunnah
bzw. Haddiith richtig zu
verstehen, um selbh6 Urteile über irgendeine detailreiche
Angelegenheit richtig zu bilden, für den ist Taqliid verpflichtend. Dieses Verlassen auf qualifiziertes
Wissen kann man in jedem Aspekt des menschlichen
Lebens sehen: Werein Haus bauen
will oder zum Arzt gehr, verlässt sich
auf Experten. Der Kranke versucht sich nicht selbst zu
diagnostizieren, ganz zu schweigen davon, sich nach eigenem Wissen die
Medizin selbst zu verordnen, sondern er akzeptiert, was der Doktor ihm
verordnet. Manche Muslime jedoch bilden sich heute ein, Fähigkeiten zu
besitzen (wie mangelhaft sie auch sein mögen) selbst Qur'aan und Sunnah so zu verstehen, dass sie davon
Rechtsentscheidungen ableiten könnten. Ein Text von Mufti Muhammed Sajjad
145
Itjtihad &
Taqleed ...
So, the meaning of taqlid
is to follow some acts or statements while considering someone as an authority
in Shari’ah, and our knowledge of Shari’ah is NOT comparable
to his (or any where close), but his words and acts are not the last words and
statements on Shari’ah.
144
On the necessity of following qualified Islamic scholarship.
The principal of accepting the ruling of the Illustrious Ulama, the qualified
scholars of the past have been much maligned. Those choosing to safeguard their
deeni lives by accepting qualified authority are being attacked. Thieves of Deen
and their ignorant followers are accusing Muslims of being blind followers and
are even labeling Muslims unbelievers, apostates, polytheists. Because of lack
of sound knowledge as to the true position of Rasulullah SalAllahu alaihi wa
sallim and the honored Sahaaba Akram RathiAllahu anhumma ajma'een, Pseudo
scholars calling themselves " Salafi" are leading many of our Muslim
youth astray. These evil so-called Ulama attack new converts to Islam and steal
their Imaan [belief] by pretending to be Islamic scholars. |