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  Wenn nicht anders erwähnt, entsprechen rechtliche Angaben der hhanifitischen Rechtsschule.   Zwecks leichterer Lesbarkeit beziehen sich geschlechtsspezifische Formulierungen teilweise auf "der Mensch".     [ = hinzugefügt ]    

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 Taqliid  تقليد   Nachahmung des Gesandten Allahs , ohne selbst unbedingt zu verstehen.

 

 

              Al-Ahkaam  الأحكام   Die Rechtskategorien von Handlungen

 

              Hhukuumu-sch-Schar’ii حكم الشرعي  Grundlagen der Rechtsfindung


 

 

   Taqliid bedeutet im Vertrauen zu folgen, ohne selbst die Beweise im Detail zu kennen.

 

       In der Praxis bedeutet Taqliid einer der vier Rechtschulen (Madhaahib) zu folgen - außer für den Mudschtahid, der seine Urteile direkt von Qur'aan und Sunnah bzw. von Hhadiithen abzuleiten hat. Allerdings gibt es schon lange keinen Mudschtahid mehr und so hat jeder Muslim einer der vier Rechtsschulen zu folgen, ob er nun die einzelnen Rechtsentscheidungen versteht oder nicht. Das liegt daran, dass die Voraussetzungen um Mudschtahid zu sein, nicht mehr erfüllt werden können. Der Mudschtahiid  - Großgelehrter ersten Ranges (Mutlaaq 'Alim) - braucht - ganz abgesehen vom Beherrschen der traditionellen islamischen Wissenschaften - die gelebte Nähe zu den Ssahhabah und/oder den Tabaiuunn oder zumindest ihren frühesten Nachfolger, muss selbst skrupellos gegenüber sich selbst sein, unabhängig von Auftraggebern wie Regierungen, versteht die arabische Sprache so wie das intuitiv zur Zeit vor der Offenbarung und Dichtungen der Dschahiliijah Standard war, hat nur Furcht vor Allah und gr0oße Liebe zum Gesandten Allahs - der Friede und Segen Allahs seien auf ihm. Und selbst wenn es so jemanden gäbe, würde genauso jener aus Weisheit keine neue Rechtschule gründen um Fitnah zu vermeiden. Wer also kein Mudschtahid ist, der ist verpflichtet einer Rechtschule zu folgen, sollte also ein Muqallid sein.

 

      Taqliid bedeutete für die Ssahhaabah, den Gesandten Allahs - möge der Friede und Segen Allahs auf ihm sein - zu folgen (nachzuahmen), auch ohne dabei zu verstehen warum der Gesandten Allahs - möge der Friede und Segen Allahs auf ihm sein - es so oder so gemacht oder angeordnet hat. Heute ist der Taqliid der Ssahhaabah durch das Folgen einer der vier Rechtsschulen ersetzt ohne dabei einen Anspruch auf einen qualitativen Vergleich machen. Wer Taqliid praktiziert, der ist ein Muqallid-

 

      Irrtümlich wird Taqliid oft mit "blindem Folgen" übersetzt, doch blind ist  derjenige, der seine eignen Unfähigkeit nicht "sieht" und sich deshalb einbildet, selbst fähig zu sein, dem Qur'aan und der Sunnah ohne einer bestimmten Rechtschulen zu folgen. Zu Tqliid (mittels Rechtschulen) sind alle Muslime verpflichtet, denn alle sind "blind" im Vergleich zu den Mudschtahids der Rechtschulen. Für westlich getrimmte und/oder vom Wahhabismus vergiftete Muslime, ist das aber unverdaulich, spricht es doch gegen die selbstherrliche, intelligente Nafs.

 

       Um Qur'aan und Sunnah folgen zu können, ist es für alle Muslime - die ihre Nafs (Seele) nicht blind in den Wald der Spekulationen und Neigungen führen wollen - verpflichtend, einer der vier Rechtschulen (Madhaahib ) zu folgen. Die Tür zum Mutlaaq-Itschtihaad (grundlegenden Rechtsentscheid) ist - entgegen dem Wunschdenken diverser Sekten - längst geschlossen. Dies heißt nicht, dass man im Studium nicht die Al-Ahkaam الأحكام (Kategorien von Handlungen ('Amaal) oder der Al-Ahhkaam  الأحكام (Rechtkategorien) in Bezug zu Handlungen ('Amaal) und der Qualitätskategorien (Hhukmu-sch-Schar’ii) der Beweisführungen usw. studieren sollte. Doch all diese Studien berechtigen nicht zur Idschtihaad (Rechtsentscheidung) oder dem Aussuchen von Fatwaas aus den Rechtsschulen.

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       Für den bewussten spirituelle Wanderer (Saalik) ist es verpflichtend, nur einer der Rechtschulen zu folgen um sich nicht mit Spekulationen seiner Seele (Nafs) den Weg in die "Nähe Allahs" (Qurb), die echten Lebensqualität zu versperren. Die Auseinadersetzung mit den Beweisführungen der Rechtschulen kann wohl den Respekt (Adab) vor den Großgelehrten (Mudschtahiiduun) vertiefen und Zweifel im Herzen (Qalb) beseitigen, doch gibt es dabei die Gefahr, dass sich die Seele (Nafs) mit ihrem Versand ('Aql) sehr intelligent und erhaben erlebt und zu sich spricht:

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       "Wenn doch alle Rechtschulen richtig sind, da könne sie sich doch - je nach Umständen - das gerade "ihre richtiger oder angenehmer scheinende aussuchen"; also jeweils der Rechtschule folgen, welche mir - anlassbezogen - gerade als sinnvoller, logischer usw. erscheint. Damit ist die Tür für Spekulationen weit geöffnet und sie lässt sich dann kaum wieder schließen. Mit der Nyyiah (Absicht) das "Richtigere" zu finden, versucht der Verstand - eventuell mit Hilfe eines Studiums der Beweisführungen der vier Imaame der Rechtschulen - einzelne Entscheidungen neu zu bewerten und streut damit unbemerkt Zweifel in sein Herz und auch von anderen, denn der verfluchte Schaitdaan wartet nur auf diesen beliebten, so intelligent scheinenden Schritte. Was erlaubt ist - wenngleich nicht empfohlen - ist sich aus Taqwa (Vorsicht, Gottesfurcht) das subjektiv schwerer Empfundene einer anderen Rechtschule zu befolgen.

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       Für Ungläubige - meist Anhänger der demokratischen Religion und manche ihrer Nachahmer mit islamischen Namen - gilt die Gesetzgebung (Scha'iijah) als "mittelalterlich" und gehört daher aus ihrer Sicht reformiert. Amtliche islamische Religionslehrer an öffentlichen Schulen in Österreich sind daher angehalten den Islam zu "kulturalisieren" und zu diesem Zweck gibt es auch "Islamische Fakultäten" - die von Ungläubigen finanzierten und kontrolliert werden. Dort werden die zukünftige Religionslehrer in "theologischen Argumenten" unterrichtet um letztlich als "säkularisierte Muslime" mit ihren Schülern z.B. an "Schirk - Feierlichkeiten Ungläubiger" wie etwa Adventkranzzeremonien - unter dem Deckmantel "Kultur kennen lernen" teilzunehmen, sofern sie ihren Job als "Religionslehrer" nicht verlieren wollen. Folgt der Religionslehrer aber einer Rechtschule, dann wird er diese Irrlehren erkennen und nicht umsetzen.

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      Irrlehren im Namen von Rechtschulen Manche denken einer Rechtschule zu folgen, wissen davon aber so wenig, dass es ihnen gar nicht auffällt dass ihr Folgen nur eine Behauptung ist. Sie folgen dann Irrlehren die im Namen einer Rechtschulen verbreitet werden - wie etwa das Zinskredite unter gewissen Bedingungen erlaubt seien usw.

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       Es gibt eine Reihe von Sekten, deren Anhänger das Folgen von Rechtschulen als Bid'aah ablehnen. Sie haben meist die Absicht, es so wie die Salaf (die Altvorderen) zu machen und wollen dafür direkt und selbst die Quellen (Qur'aan und Sunnah) wo sie das "reine Wasser", ungedrübt von den Rechschulen, schöpfen. Sie bemerken dabei nicht, dass ihnen das geschöpfte Wasser durch die Finger rinnt und verschmutzt bevor sie es zum Mund bringen können. Oder sie suchen sich aus, was Gelehrte ihrer Wahl sagten, wodurch sie wiederum nicht direkt aus der Quelle schöpfen.

 

 

Mit Fiqh wurden und werden von Gelehrten Antworten gesucht, ob z.B. eine Ehe als geschieden gilt oder nicht wenn das oder das geschehen ist, ob das Wasser im Kanister rituell rein ist oder welcher Sünde welche Strafe zusteht usw.. Dieses "Nachdenken oder Nachforschen" geschieht ausschließlich im Kontext der Offenbarung (Qur'aan) und der Sunnah in Liebe und Angst gegenüber Allah. Fiqh hat mit säkularen Rechtsverständnissen nichts zu tun. Derjenige, der zu fähig und auch befugt ist, der gilt als Faqiih (Rechtsgelehrter), der für Antworten, die er nicht direkt aus dem Qur'aan und/oder der Sunnah entnehmen kann haben die Mudschtahids  den Analogieschluss (Qiaas) angewandt. Für das tägliche Leben können Rechtsgutachten (Fatwaa) aus Handbüchern der verschiedenen Madhaa'hibs (Rechtsschulen) entnommen werden. Diese Fiqh-Handbücher sind unentbehrliche Leitfäden für diejenigen, die im Einklang mit Qur'aan und Sunnah leben wollen und keine Zeit oder Fähigkeit haben sich umfangreicheren Werken zu widmen.

 

"Ma la budda minhu" oder Nuuru-l-Idah sind z.B. Handbücher der Hhanifitischen Rechtsschule, welche auf Imam Abu Hhanifah (möge Allah seine Seele heiligen) bzw. dessen Rechtsverständnis von Qur'aan und Sunnah zurückgehen. Heutige Gelehrte der Rechtschulen bewegen sich innerhalb der bestehenden madhaa'hib (Rechtsschulen). Frühere übereinstimmende Rechtschlüsse der vier Rechtschulen dürfen nicht mit neuer Idschtihaad verändert werden. Die Tore des grundlegenden Idschtihaad sind längst geschlossen; neure Fatwas können frühere Entscheidungen im aktuellen Kontext erklären, nicht aber verändern.

 

Muslime können mittels Madhhab (Rechtsschule) ohne selbst Gelehrte zu sein, z.B. leicht lernen, wie sieetwa ihr Ritualgebet richtig auszuführen haben, was ihnen erlaubt oder verboten ist und wann ihre Ehe als geschieden gilt, usw... Der richtige Faqiih (Rechtsgelehrte) von heute ist derjenige, der den früheren Fuqahaa' (Gelehrten) in ihren Entscheidungen folgt (Taqliid) und weiß wo er nachlesen kann und notfalls, sofern er dazu Idschaazah (Erlaubnis eines oder mehrere seiner befugten Lehrer) hat, Fataawas zu aktuellen "sub/sub/sub Angelegenheiten" geben.

 

Es hat eine Reihe von großen Gelehrten gegeben nach welchen rückblicken Rechtsschulen benannt wurden, doch haben sich von diesen nur vier, nämlich die "hanifitische, malikitische, shafiitische und hanbalitische" voll erhalten. 

 

Es ist rechtlich unbedeutend wenn etwa Körperschafts,- oder Vereinssprecher ihre Meinungen z.B. zur Verschleierung der Frau äußern, solange dies nicht mit der Rechtsmeinung der Gelehrten der Madhaa'hibs übereinstimmt, denn heute gibt es längst keine Gelehrten mehr, welche berechtigt wären etwas am Konzens der frühen Gelehrten zu ändern und diesbezüglich neue Fatwas abzugeben. Dass eine Mehrheit der Muslime vieles nicht befolgt was sie befolgen sollte, ändert nichts am islamischen Recht (Schar'iija) und auch wenn manche mit Argumenten wie etwa: "Das steht ja nicht im Qur'aan" oder "das ist nicht genau so in den Erklärungen des Propheten (der Friede und Segen Allahs sei auf ihm) zu finden" argumentieren, so als ob die frühen Gelehrten nicht gewusst hätten was in Qur'aan und Sunnah zu finden ist und wie dies zu verstehen sei; solche Äußerungen tragen nur zur Verwirrung und Zwietracht (Fitnah) unter Muslimen bei.

 

Der Muslim, der einer Rechtschule folgt, der wird Muqallid genannt im Gegensatz zum GhairMuqallid, der keiner Rechtschule folgt und sich einbildet er könne selbst aus Qur'aan und Sunnah die richtigen Rechtschlüsse ziehen, wie etwa die Slafiyah usf. Der Mudschtahid  (Großgelehrter) - den es vermutlich nicht mehr gibt -  muss für seine eigenen Handlungen selbst das Richtige aus Qur'aan und Sunnah ableiten.

 

Heute ist die Ummah in dieser Angelegenheit aber zusehends verwirrt, denn Pseudogelehrte stacheln die Nafs al ammaarah der Muqalliduun auf, indem sie ihnen einreden, sie wären ja selbst so intelligent um von Qur'aan und Sunnah das Richtige abzuleiten und Muqallid sein, das sei ein Bidah (unerlaubte Neueinführung in den Islam). Heute werden irrtümlich diejenigen als Gelehrte betrachtet, die eine "Islamische Universiät" oder einen Fernkurs absolviert haben und wissen wie "gewünschte" Fatwas zu formulieren sind. Heute werden nicht Gelehrte mit Idschaazah (Erlaubnis) gesucht, sondern diejenigen von welchen schon gewusst wird, dass sie die gewünschte Fatwa produzieren. Jeder Muslim weiß, dass z.B. Ribaa zu dem gehört, was haraam ist; doch wenn nun ein Muslime Geld braucht, also einen verzinsten Kredit nehmen will, so suchen sich manche denjenigen Gelehrten, von dem schon bekannt ist, dass er "heute" oder in "Daru-l-Kufr" Zinsen für erlaubt erklärt hat, und benützen seine Fatwa zur Beruhigung ihres Gewissens und als Argument gegenüber anderen Behauptungen. Insbesondere in Europa (wohl auch in den USA), haben muslimische Immigranten häufig Ingenieur- oder Arztstudium angestrebt, und später ihre derart trainierte Denkweise mit  Islamischen Wissen, insbesondre mit fiqh zu verwechseln begonnen; sie sagen dann z.B.: "Weder im Qur'aan noch in irgendeinem Hhadiith gibt es einen Hinweis auf eine bestimmte Rechtschule ...usw..", was belegt, dass sie grundlegend nicht verstanden haben was mit "Rechtschule" gemeint ist. Solche Erklärungen klingen aber für viele sehr vernünftig und ihre Nafs (Ego) findet Gefallen daran. Einen starken Rückhalt erhalten diese ghair-Muqalliduun unbemerkt vom so genannten "Integrationsprozess" in den Lifestyle Ungläubiger.

 

 

 

Al-Din-Al-Qayyim pdf  -

On Taqlid and Ijtihad - A Refutation of Ibn Qayyim al-Jawziyyah‟s Arguments against Taqlid - by Mawlana Habib Ahmad al-Kiranawi. - There is no argument that any might bring trying to showing the illegitimacy of taqlid except that Shaikh Kiranwi succinctly refuted it..

 

 

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Taqlid bedeutet,

den Rechtssprüchen eines Gelehrten ohne sich selbst das Wissen über die ausführlichen Beweise dieser Meinungen angeeignet zu haben zu folgen. Jeder Muslim der er nicht im Stande ist die Beweise aus Qur'aan und Sunnah bzw. Haddiith richtig zu verstehen, um selbh6 Urteile über irgendeine detailreiche Angelegenheit richtig zu bilden, für den ist Taqliid verpflichtend. Dieses Verlassen auf qualifiziertes Wissen kann man in jedem Aspekt des menschlichen Lebens sehen: Werein Haus bauen will oder zum Arzt gehr, verlässt sich auf Experten. Der Kranke versucht sich nicht selbst zu diagnostizieren, ganz zu schweigen davon, sich nach eigenem Wissen die Medizin selbst zu verordnen, sondern er akzeptiert, was der Doktor ihm verordnet. Manche Muslime jedoch bilden sich heute ein,  Fähigkeiten zu besitzen (wie mangelhaft sie auch sein mögen) selbst Qur'aan und Sunnah so zu verstehen, dass sie davon Rechtsentscheidungen ableiten könnten.  Ein Text von Mufti Muhammed Sajjad

 

 

Words on Taqleed

The Legal Status of Following a Madhab:
http://Islamfinland.files.wordpress.c...
Fatwa on following a Madhab:
http://www.themodernreligion.com/basi...

What is a Madhab, Why do we have to follow one?
http://www.masud.co.uk/Islam/nuh/madh...

What is a Madhab:
http://www.masud.co.uk/Islam/nuh/madh...

Understanding the Madhabs:
http://www.masud.co.uk/Islam/ahm/newm...

Taqleed-Shaykh Abu Yusuf Riyadh ul Haq
http://www.youtube.com/watch?v=WWw8Kf...

Taqleed-Shaykh Ahmad Ali:
http://www.youtube.com/watch?v=6xvaBg...

Taqleed-Shaykh Hamza Yusuf:
http://www.youtube.com/watch?v=HLMwkp...

 

145 

Itjtihad & Taqleed ...

So, the meaning of taqlid is to follow some acts or statements while considering someone as an authority in Shari’ah, and our knowledge of Shari’ah is NOT comparable to his (or any where close), but his words and acts are not the last words and statements on Shari’ah.

 

 

144 

On the necessity of following qualified Islamic scholarship.

The principal of accepting the ruling of the Illustrious Ulama, the qualified scholars of the past have been much maligned. Those choosing to safeguard their deeni lives by accepting qualified authority are being attacked. Thieves of Deen and their ignorant followers are accusing Muslims of being blind followers and are even labeling Muslims unbelievers, apostates, polytheists. Because of lack of sound knowledge as to the true position of Rasulullah SalAllahu alaihi wa sallim and the honored Sahaaba Akram RathiAllahu anhumma ajma'een, Pseudo scholars calling themselves " Salafi" are leading many of our Muslim youth astray. These evil so-called Ulama attack new converts to Islam and steal their Imaan [belief] by pretending to be Islamic scholars.