Tdhannii
ظني
ungewiss, zweifelhaft
Al-Ahkaam
الأحكام Die Rechtskategorien von Handlungen
Hhukuumu-sch-Schar’ii
حكم الشرعي
Grundlagen der Rechtsfindung
هُوَ الَّذِي أَنْزَلَ عَلَيْكَ الْكِتَابَ
مِنْهُ آيَاتٌ مُحْكَمَاتٌ هُنَّ أُمُّ الْكِتَابِ وَأُخَرُ مُتَشَابِهَاتٌ
„Er ist es, der dir das Buch
herabgesandt hat. Darin gibt es Verse, die
Muhhkamat
(fundamental und klar in ihrer Bedeutung) sind. Sie sind
das Fundament des Buches. Andere Ayat (Verse) hingegen sind nicht
vollständig klar (Mutaschabihaat).“
(3:7)
Tdhannii wird
die ungewisse, mehrdeutige, zweifelhafte Bedeutung eines
Verses im Qur'aan oder einer Aussage in einem Hhadiith genannt. Die
Worte sind im Qur'aan zwar immer zweifelsfrei echt (Qadtii)
doch die Bedeutung kann von
Mutaschaabihaat
- Versen (Aajaat)
unterschiedlich aufgefasst werden.
Beispiel
ٱلرَّحۡمَـٰنُ عَلَى ٱلۡعَرۡشِ ٱسۡتَوَىٰ
wörtlich „Der Allerbarmer, den Thron hat Er eingenommen.“
(20: 5)
Idschtihaad ...
.
ist der Vorgang zu
einer Rechtsentscheidung im Sinne der
Wissenschaften der Rechtsfindung (Fiqh).
'Ulamaa' (Gelehrte) haben mittels
Idschtihaad
(Rechtsfindung) die
Schar'iah (Weg
zur Tränke bzw. das Islamische Gesetz) definiert und nachvollziehbar erklärt, so dass
dieser Weg auch für weniger gebildete Muslime leichter gangbar wurde. Als Quellen zur
Rechtsfindung dienten ihnen jeweils
Qur'aan
(letzte Offenbarung) und die gelebte Interpretation, also die
Sunnah (Handlungsweise) des
Gesandten Allahs wie sie in den Hhadiithen
überliefert ist. In Fällen wo diese Quellen keine direkte Antwort
gaben, bemühen die Gelehrten
Qiaas
(Analogieschluss). Figh betrifft nicht nur alle rituellen
Handlungen, sondern alles was
im täglichen Leben verpflichtend, erlaubt oder verboten, empfohlen usf. ist. Eine
Fatwa
(Rechtsgutachten) ist die rechtliche Ausformulierung des Idschtihaad
eines Rechtsgelehrten. Die Trennung in weltliche
und religiöse Gesetze (Säkularismus) wie sie
für
Ungläubige oft
Standard ist und von Muslimen nachgeahmt wird, hat im Fiqh keinen Platz.
Säkularismus ist
eine Erscheinungsform des Unglaubens
(Kufr).
Taqliid
bedeutet
im Vertrauen zu
folgen,
ohne selbst
die Beweise im Detail zu kennen.
In der Praxis
bedeutet Taqliid
einer der vier Rechtschulen
(Madhaahib)
zu folgen - außer für den
Mudschtahid, der seine
Urteile direkt von Qur'aan und Sunnah bzw. von Hhadiithen
abzuleiten hat. Allerdings gibt es schon lange keinen Mudschtahid
mehr und so hat jeder Muslim einer der vier Rechtsschulen zu folgen, ob er nun
die einzelnen Rechtsentscheidungen versteht oder nicht. Das
liegt daran, dass die Voraussetzungen um Mudschtahid zu sein, nicht
mehr erfüllt werden können. Der Mudschtahiid - Großgelehrter ersten
Ranges (Mutlaaq 'Alim) - braucht
- ganz abgesehen vom Beherrschen der traditionellen
islamischen Wissenschaften - die gelebte Nähe zu den
Ssahhabah
und/oder
den Tabaiuunn oder
zumindest ihren frühesten Nachfolger, muss
selbst skrupellos gegenüber sich selbst sein, unabhängig von Auftraggebern
wie Regierungen, versteht die arabische Sprache so wie das
intuitiv zur
Zeit vor der Offenbarung und Dichtungen der
Dschahiliijah
Standard war, hat nur Furcht vor Allah und gr0oße Liebe
zum Gesandten Allahs - der Friede und Segen Allahs seien auf ihm. Und selbst wenn es so jemanden
gäbe, würde genauso jener aus Weisheit keine neue Rechtschule gründen um
Fitnah
zu vermeiden. Wer also kein Mudschtahid ist, der ist verpflichtet einer
Rechtschule zu folgen, sollte also ein
Muqallid sein.
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