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.Fardt   فَرْض   Pflicht,  verpflichtende Handlungen 

 

                                                                                                      Al-Ahkaam  الأحكام   Die Rechtskategorien von Handlungen

                                                                                                      Hhukuumu-sch-Schar’ii حكم الشرعي  Grundlagen der Rechtsfindung

 


 

Fardt فَرْض (Pflicht) ist ein rechtlicher Begriff für Handlungen, die eindeutig von Quraan oder der Sunnah als Pflicht abgeleitet werden können. Die bekanntesten 5 Pflichten ( Al-Arkaan oder Säulen des Islam genannt):

 

..........Schahaadah ... Aussprechen des Glaubensbekenntnis / die Bezeugung der Wahrheit.

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..........Ssalaah  ......... Verrichten des Ritualgebets fünf mal am Tag zu bestimmten Zeiten.

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..........Zakah ........... Reinigen des Eigentums, durch Geben / Zahlen an Bedürftige.

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..........Ssaum ...........  Fasten im Ramadtaan von der ersten Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang.

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 .........Hhadsch ......... Pilgerreise nach Makkah / einmal im Leben, wenn man dazu in der Lage ist.

 

 

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.............Fardt 'ayn  فرض عين  -  persönliche Pflicht, die jeder Muslim individuell erfüllen muss. Es handelt sich um Pflichten, die nicht an andere delegiert werden können und die jeder Gläubige selbst zu erfüllen hat. Beispiele, abgesehen von den Arkaan: Wahrheit sagen, das Notwendigste von der Religion lernen, die Absicht haben der Sunnah zu folgen, erlaubter Erwerb für die Familie, Bekleidung, Versprechungen einhalten, usw.

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............. Fardt kif'ayah  فرض كفاية   -  kollektive Pflicht, für die nicht jeder Einzelne verantwortlich ist wenn genügend diese Pflicht erfüllen; wenn jedoch niemand diese Pflicht erfüllt, tragen alle Mitglieder der Gemeinschaft die Schuld. Beispiele: Das auswendig Lernen des Qur'aan, Bestattung von Verstorbenen, medizinische Versorgung, Verteidigung der Gemeinschaft usw.

 

 

....... .... Waajib  Verpflichtung

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Handlungen, die verpflichtend sind und deren Unterlassung Sünde bedeutet. Beispiele sind das tägliche Gebet (Salah) und das Fasten im Monat Ramadan.

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Sunnah - (wobei hier nur der rechtliche Aspekt der Sunnah hervorgehoben ist.)

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Das was der Gesandte Allahs gesagt oder getan hat aber nicht Pflicht (Fard) ist zu tun, was z.B. im Ritualgebet (Ssalaah) von Bedeutung ist, wie etwa dei Frage: Wo  und wie sollen die Hände gehalten werden usw.

 

Sunnah Mu'akkadah

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bezieht sich auf Handlungen des Propheten Muhammad (Friede und Segen seien mit ihm), die er regelmäßig und konsequent ausgeführt hat und die für Muslime daher besonders empfohlen sind. Diese Handlungen sind nicht verpflichtend wie die Fard (Pflichten), aber sie sind von großer Bedeutung und sollten nicht leichtfertig vernachlässigt werden, da der Prophet sie z.B. als Teil seiner täglichen Anbetungspraxis ausgeführt hat. Ein Beispiele für Sunnah Mu'akkadah sind die Sunna-Gebete wie vor und nach den Pflichtgebeten, das Tragen eines Turbans usw.. Obwohl das Unterlassen dieser Handlungen keine Sünde darstellt, wird ihre regelmäßige Durchführung stark betont und belohnt.

 

Nafil  نفل

Nafil Handlungen sind eine Möglichkeit, sich Allahs anzunähern und Belohnungen zu erlangen. Meist wird Nafil als freiwillige Ritualgebete verstanden die über die verpflichtenden (Fard-Gebete) hinausgehen. Diese reiwillige Ritualgebete sind nicht obligatorisch, aber sehr empfohlen und bringen Belohnungen für diejenigen, die sie ausführen. Das Unterlassen von Nafil-Gebeten ist aber keine Sünde.  Beispiele für Nafil-Gebete sind:

Tahaddschud

Ein freiwilliges Gebet in der Nacht nach dem Schlafen, besonders im letzten Drittel der Nacht.

 

Duhha

Ein freiwilliges Gebet, das nach Sonnenaufgang (wenn die Sonne bereits hoch seht, aber noch nicht heißwirkt) und vor dem Mittag (Dhuhr) gebetet wird.

 

Salaatu-l-Istikhaarah

Ein Gebet, das gebetet wird, um Allah um Hilfe / Führung bei wichtigen Entscheidungen zu bitten.

 

Rawatib

Freiwillige Gebete, die vor oder nach den Pflichtgebeten (Ssalah) gebetet werden.

 

Reisegebet

 

Krankengebet

 

Manduub مَندوب

bedeutet "empfohlen" oder "wünschenswert". Es bezieht sich auf Handlungen, die nicht verpflichtend sind, aber für deren Ausführung Belohnung erwartet werden kann. Das Unterlassen dieser Handlungen ist jedoch keine Sünde. Ein Beispiel für Mandub sind auch freiwillige Gebete (Nafl) oder das Fasten an bestimmten Tagen, die nicht während des Monats Ramadan liegen usf.

 

Makruh مكروه

 

Makruh Tanzihi (مكروه تنزيهي)

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bezieht sich auf Handlungen, die als unerwünscht angesehen werden, aber weniger schwerwiegend als Makruh Taharimi sind. Diese Handlungen werden als unerwünscht betrachtet, aber sie sind nicht so streng verpönt. Das Vermeiden von Makruh Tanzihi wird als lobenswert angesehen, aber das Ausführen solcher Handlungen wird nicht als Sünde betrachtet. Ein Beispiel für Makruh Tanzihi könnte das Essen von Knoblauch oder Zwiebeln vor dem Besuch der Moschee sein, da der Geruch andere wahrscheinlich stört.

 

Makruh Taharimi (مكروه تحريمي)

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bezieht sich auf Handlungen, die stark unerwünscht oder verpönt sind, aber nicht so schwerwiegend wie Hharam (verboten). Das Unterlassen von Makruh Taharimi wird belohnt,

 

Mustahab (empfohlen)

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Handlungen, die empfohlen werden und für die man belohnt wird, wenn man sie ausführt, aber keine Sünde begeht, wenn man sie unterlässt. Ein Beispiel ist das freiwillige Fasten an bestimmten Tagen.

 

Mubah (erlaubt)

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Handlungen, die neutral sind, weder belohnt noch bestraft. Beispiele sind Essen und Trinken, solange es halal (erlaubt) ist.

 

Makruh (unerwünscht)

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Handlungen, die nicht empfohlen werden und für deren Unterlassung man belohnt wird, aber keine Sünde begeht, wenn man sie ausführt. Ein Beispiel ist das Rauchen.

 

Haram (verboten)

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Handlungen, die strengstens verboten sind und für deren Ausführung man bestraft wird. Beispiele sind Rauschgift (z.B. Alkohol trinken), Zinsen, Glücksspiel, Zina, Diebstahl, Mord, Verrat

 

Halal: Erlaubt oder zulässig im Islam, insbesondere in Bezug auf Lebensmittel und Handlungen.

Haram: Verboten oder unzulässig im Islam, insbesondere in Bezug auf Lebensmittel und Handlungen.

Fard/Wajib: Verpflichtend, Handlungen, die Muslime ausführen müssen.

Sunnah: Praktiken und Handlungen des Propheten Muhammad, die als vorbildlich gelten und nachgeahmt werden sollten.

Mustahab: Empfohlen, Handlungen, die lobenswert sind und für deren Ausführung eine Belohnung versprochen wird.

Mubah: Neutral, Handlungen, die weder belohnt noch bestraft werden.

Makruh: Unerwünscht, Handlungen, die nicht empfohlen werden, aber keine Sünde darstellen.

Ijtihad: Die Anstrengung, unabhängige juristische Entscheidungen auf der Grundlage des Koran und der Sunnah zu treffen.

Fatwa: Ein rechtsgültiges Gutachten oder eine Stellungnahme eines islamischen Gelehrten zu einer bestimmten Frage oder einem Thema.

Qiyas: Analogieschluss, eine Methode der islamischen Rechtsfindung, bei der bestehende Regeln auf neue Situationen angewendet werden.

 

 

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