Hhaidt الحيض versetzt die Frau in eine Ausnahmesituation von mindestens 3 Tage bis maximal 10 Tage, in der rituelle Handlungen der 'Ibaadah für sie nicht erlaubt sind; dazu gehört das Ssalaah (Ritualgebet) und Ssaum (Fasten). Das Berühren und Rezitieren des Qur'aan ist untersagt und der Geschlechtsverkehr verboten. Nach dem Ende der Menstruation ist eine Ghusl (Ganzkörperwaschung) erforderlich, bevor religiöse Pflichten wieder aufgenommen werden dürfen.
وَيَسْأَلُونَكَ عَنِ الْمَحِيضِ ۖ قُلْ هُوَ أَذًى فَاعْتَزِلُوا النِّسَاءَ فِي الْمَحِيضِ ۖ وَلَا تَقْرَبُوهُنَّ حَتَّىٰ يَطْهُرْنَ ۖ فَإِذَا تَطَهَّرْنَ فَأْتُوهُنَّ مِنْ حَيْثُ أَمَرَكُمُ اللَّهُ ۚ إِنَّ اللَّهَ يُحِبُّ التَّوَّابِينَ وَيُحِبُّ الْمُتَطَهِّرِينَ
„Und sie fragen dich über die Menstruation. Sprich: ‚Sie ist ein Übel. So haltet euch fern von den Frauen während der Menstruation und nähert euch ihnen nicht, bis sie rein sind. Und wenn sie sich gereinigt haben, dann kommt zu ihnen, wie Allah es euch geboten hat. Wahrlich, Allah liebt die Reumütigen und liebt die sich Reinigenden.‘“ Qur'aan - Al-Baqara 2:222
Es gibt zahlreiche Situationen zu Hhaidt die hier noch angeführt sind.
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