Waqtu-ss-ßalaah
وقت ال صلة
Die Bestimmung der Gebetszeit
(Hauptaktionszeit)
Das
Ritualgebet
صلاة der
Muslime ist die - zu verrichtende Hauptaktion: fünf mal
am Tag innerhalb bestimmter Zeitrahmen, welche Allah mit den
Sonnenstand definiert hat. Mit "Gebetszeit" ist jeweils der ehest
mögliche Zeitpunkt zur Verrichtung des ßalaah gemeint, bzw. der
beginn des Zeitrahmen für die
Hauptaktion.
Diese Beginnzeiten
sind in den Tabellen durch Uhrzeiten dargestellt, so
Muslime, besonders in Städten, die Fähigkeit den Sonnenstand zu
erfassen längst verloren haben und der verpflichtende öffentliche Gebetsruf
vom Minarett in Europa fast überall verboten ist. Die
angeführten Zeitangaben in den Tabellen entsprechen dem hanifitischen
Madhhab
(Rechtsschule).
Wer in der Lage ist, den Sonnenstand zu erfassen, der braucht
keine Uhrzeiten um zu wissen, wann er As-ßalaah (die Hauptaktion)
durchführen soll; die Zeitbestimmung
mit der Uhr ist eine bid'a hasanah (gute, bzw. sinnvolle
Neueinführung), welche vor allem den in modernen Städten lebenden Muslimen
Erleichterung brachte. Der Gesandte Allahs (möge der Friede und Segen Allahs
auf ihm sein) benutzte keine Uhr, sondern nur den Sonnen,- bzw.
Schattenstand als "Uhr" für die Gebetszeiten.
Den dargestellten
Gebetszeittafeln liegt nachstehend kurz erklärtes
Berechnungsmodell zu Grunde. Die Sommerzeit ist von 1. April
bis 31.Oktober angegeben, so aber amtlich jeweils an einem Sonntag auf
Sommer,- bzw. Winterzeit umgestellt wird, kann es zu Abweichungen von
einigen Tagen kommen.
Die Berechungen der Gebetszeit gilt exakt für "Graz" und daher sind, je nach
Ort, die
nachstehend angegebenen Minuten entweder hinzuzufügen oder abzuziehen: Wien
-5 Min. -
Insbruck +15 - Salzburg +9 - Villach +5 -
Linz +4 - Klagenfurt +3 - St.Pölten -3.
Abgesehen von "Asr" (Nachmittagsgebet) ist die
Bestimmung der
Hauptaktionszeiten (Gebetszeiten) in den vier Rechtsschulen dem Resultat
nach recht ähnlich, auch wenn die Definitionen - wann z.B. die Nacht
beginnt usf. - unterschiedlich sind. In den Berechnungen wird die Erde nur
als klimalose Kugel angenommen, wobei aber die Morgendämmerung eine
subjektive Wahrnehmung ist, die im Qur'aan als weißer Streifen, knapp über
dem noch dunklen Horizont definiert ist. In diesem Sinne sind die Berechnungen für
Fadschr-ßalaah bzw. für den Beginn des
ßaum
(Fastens)
nur als "möglichst entsprechend" zu verstehen. Durch klimatische Unterschiede als
auch größere Höhenlagen, können Berechnungen von den subjektiven Wahrnehmungen
durchaus abweichend sein. Wer die Möglichkeit und den Willen
hat, der sollte selbst lokale Beobachtungen zu seiner Vergewisserung anstellen, und
dies ist auch das Befolgen einer
Sunnah.
Es ist dabei aber zu beachten, dass die verspätete Morgendämmerung, da der
subjektive Beobachtungsort hinter einem Berg liegt, nicht verwendet werden
darf; vielmehr muss der nächst gelegne, nicht von einem Berg verdeckte Ort
zur Beobachtung gewählt werden.
Fastenbeginn ist jeweils vor Beginn der Dämmerung.
Fastenabbruch ist unmittelbar nach dem Sonnenuntergang.
Fadschr = Morgendämmerung =
die Gebetszeit beginnt, sobald das erste Licht über dem Horizont erscheint
und nicht erst dann, wenn es bereits
deutlich
hell ist. Das Gebet muss also zwischen der ersten Morgendämmerung und noch vor
Eintritt des Sonnenaufgangs stattfinden.
Es ist nicht erlaubt während des Sonnenaufgangs (Schuruuq) zu beten.
Sollte es zu knapp werden, dann ca. 20 Minuten warten, bis die Sonne
deutlich über dem Horizont ist und erst dann das versäumte Gebet
nachholen. Berechnungen der Morgendämmerungen sind vor allem davon abhängig, welcher Winkel
der Sonne zur Erdoberfläche als Berechnungsgrundlage gewählt wird;
die Standards bewegen sich zwischen 15° und 20°; daher kommt es zu in
den im Umlauf befindlichen Tabellen zu unterschiedlichen
Gebetszeiten betreffend des ssalaatu-l-fadschr und den
Zeiten, mit denen jeweils das Fasten zu beginnt.
Da ich selbst in einem Tal wohne - wo
verschiedene künstliche künstliche Lichtquellen eine genaue Beobachtung der Dämmerung ad absurdum führen
-
verbrachte ich die Nacht des 29
Radschab
1431 (11.Juli 2010), auf dem über 1700.m hohen "Hochlantsch" nördlich von Graz
um bei klarer Sicht. Die
dabei von mir beobachteten "Uhrzeiten" entsprachen (in dem von mir
verwendeten Berechnungsprogramm -
Accurate
Times von Muhammad Odeh) - einem Sonneneinfallswinkel von 15 Grad. Offensichtlich hat Allah
die Erde so geschaffen, dass
klimatischen Einflüssen die Dämmerungszeiten beeinflusst
werden, denn in den meisten muslimischen Gebieten werden 18 Grad angenommen. Während dieser Forschung graste
erstaunlicher Weise ein Steinbock
mit seinen gewaltigen Hörnern in unmittelbarer Nähe meines Zeltes. Zu
Sonnenuntergang hat er der Steinbock sein Grasen eingestellt und sich mit Blick zur
untergehenden Sonne hingelegt; sobald die Sonne untergegangen war, stand er
wieder auf und frass wieder seine Blätter.
Schuruq = Sonnenaufgang = wenn
die Sonne am Horizont sichtbar wird. Solange dieser Vorgang stattfindet und noch eine Weile danach, ist
jegliches ßalaah (Ritualgebet) untersagt.
Wenn die Sonne hinter einem Berg erst spät aufgeht, bedeutet dies aber nicht, dass
das Morgengebet bis zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden darf.
Dhur = Mittag =
die Gebetszeit beginnt
unmittelbar nachdem die Sonne mit ihrem gesamten Körper den Zenit überschritten hat.
Es ist Sunnah, an heissen Tagen das Dhuhr-ßalaah später, also wenn
man in den Hausschatten zur Moschee gehen kann, zu verrichten.
Asr = Nachmittag =
der Gebetszeitbeginn wird durch
die Schattenlänge bestimmt.......... In der hanifitischen
Rechtsschule
ist der früheste Zeitpunkt für das Asr-Gebet dann, sobald der Schatten eines Objekts
seine doppelte
Länge plus dem Mittagsschatten des Gegenstandes erreicht hat. Die Gebetszeit erstreckt sich
bis Maghrib, doch ist es 'makRuuhh' (unerwünscht) später als ca.1 Stunde vor maghrib
das Asr-ßalaah zu verrichten, es sei denn,
dass man noch ein oder mehrerer versäumte ssalaats noch vor dem maghrib-Gebet nachzuholen
hat.
Maghrib = Abend =
die Gebetszeit beginnt unmittelbar nachdem die Sonne unter dem Horizont
verschwunden ist und reicht bis die Nachtgebetszeit (Ischaa') beginnt;
wenn möglich, ist unmittelbar nach dem Sonnenuntergang zu beten. Es ist nicht erlaubt
während des Sonnenuntergangs zu beten.
Ischaa' = Nacht =
die Gebetszeit beginnt sobald es
Nacht (dunkel) ist; nach hanifitischem Rechtsverständnis beginnt die Nacht dann, wenn die Sterne in ihrer Vielzahl
hervorgekommen sind. Die Sunnah-Zeit für das ischaa'-Gebet ist am Ende des ersten
Drittels der Nacht.
Das Fasten
(ßaum), -verpflichtend oder freiwillig- beginnt
jeweils mit der Morgendämmerung und endet unmittelbar nach Sonnenuntergang;
es gelten also die selben Hauptaktionszeiten auch für das Fasten im
Ramaḍaan (Fastenmonat)
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