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Hinweise
Handbuch der Rechtslehre nach Imaam Abu Hanifa von Qadhi Thanaa Ullah wurde von M. Yusuf Talal Ali al-Amriki aus dem Urdu ins Englische
-, und
2025 begann ich den englischen Text ins Deutsche zu übertragen, wobei ich wichtigsten Begriffe mit weiterführenden Links versehe. In der Urdu-Übersetzung von Ma La Budda Minhu ist das Kapitel über die Hhadsch (Pilgerfahrt) enthalten, doch hat der Übersetzen dieses Kapitel aausgelassen, da die Hhaddsch in der Regel nur einmal im Leben durchgeführt wird und gegebenenfalls bei Bedarf auf spezialisierte Werke zurückgegriffen werden kann.
Das Buches ist eine komprimierte Zusammenfassung dessen "woran dem man nicht vorbeikommt". Freilich sind darin nicht alle Masaai'l (Rechtsstellungen) angeführt, welche für dich - je nach Situation - wichtig werden könnten. Doch brauchst du für deine spirituelle Reise einen grundlegenden Schutz (Schr'iijah) und den findest du in diesem Buch. Wenn du die Bedeutung mancher Begriffe nicht kennst, dann kannst du dem Link folgen und kommst zu Begriffsklärungen, Anmerkungen und Ergänzungen, welche aber nur dem Sinn nach Bestandteil des Buches sind.
Wenn spezifische Rechtsentscheide (Fatwas) anderer Rechtschule erwähnt sind, dann ist das nicht deshalb, damit du dir davon aussuchen kannst was dir gerade richtiger erscheint, sondern damit du nicht diejenigen kritisierst, welche etwas anders machen wie du selbst, z.B. bei der Durchführung des Ssalaah (Ritualgebet). Das Aussuchen zwischen den Rechtschulen ist Gift für deine Seele (Nafs), denn es macht dich dadurch zum Spekulanten und folgst dann nicht mehr Allahﷺ und Seinem Gesandteﷺ, sondern anlassbezogen den Wünschen und Neigungen deiner Nafs (Seele) obwohl dein Verstand dir vorgaukelt: "Wenn ohnehin die anderen Rechtsschulen genauso richtig sind, dann kann ich mir davon wohl aussuchen." Was du aber machen kannst ist, das du das dir schwerer Scheinende oder Zusätzliche, aus Taqwaa (Gottesfurcht) oder Klugheit durchzuführen, solange es nicht einer Fard, Waadschib oder Hharaam der hhanifitischen Rechtsschule widerspricht, wie etwa den Bart nicht kurz stutzen oder rasieren, weil das für dich hharaam (verboten) ist, doch kannst du etwa dein Wudtuu' in ebenfalls in Reihenfolge durchführen weil dies in einer anderen Rechtschule als Fard (Pflicht) gilt, obwohl du das nicht so machen musst.
Die Rechtslehre ist ein wertvolles Gebäude mit vielen Gängen und Räumen, damit deine spirituelle Realität einen Schutz hat. Selbst wenn du alles davon kennst und befolgst, dann werden die Dimensionen der Schar'iijah (spiritueller Weg zur Tränke) für dich erst dann fruchtbar, wenn du damit deinen Weg in die Nähe Allahs schützt; andernfalls ist Fiqh (Rechtswissenschaft) eine leeres Lehrgebäude und wird, so wie Bayazid Bistami sagte, zum größten Hindernis.
Muhammad Abu Bakr Müller
Taqliid
bedeutet heute, einer der vier Rechtschulen
(Madhaahib)
zu folgen.
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Taqliid bedeutete für die Ssahhaabah, den Gesandten Allahsﷺ - möge der Friede und Segen Allahs auf ihm sein - nachzuahmen, auch ohne dabei unbedingt zu verstehen, warum der Gesandten Allahsﷺ - möge der Friede und Segen Allahs auf ihm sein - dieses oder jenes so oder so gemacht oder angeordnet hat. Heute ist der Taqliid der Ssahhaabah durch das Folgen einer der vier Rechtsschulen ersetzt, ohne Anspruch auf qualitative Vergleiche. Wer Taqliid praktiziert, der wird Muqallid genannt.
Irrtümlich wird Taqliid mit "blindem Folgen" übersetzt, doch blind ist in Wahrheit derjenige, der seine eigne Unfähigkeit nicht "sieht" und sich deshalb einbildet, fähig zu sein, dem Qur'aan und der Sunnah ohne Hilfe durch eine Rechtschulen zu folgen. Zu Tqliid (mittels Rechtschulen) sind heute alle Muslime verpflichtet, außer dem Mudschtahid. Für westlich getrimmte und/oder vom Salafismus vergiftete Muslime, ist das unverdaulich, spricht es doch gegen die intelligente Nafs.