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   Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit beziehen sich geschlechtsspezifische Formulierungen teilweise auf "der Mensch".   Wenn nicht anders erwähnt, entsprechen rechtliche Angaben der Hhanifitischen Rechtsschule.         


 

1.7 

Die Wichtigkeit des Ssalaah  -  Ritualgebet

 

„Nachdem wir unsere Glaubensüberzeugungen überprüft haben, können wir angemessen mit der Anbetung ('Ibadah)  beginnen, deren wichtigste Form das Gebet (Ssalaah) ist.

Im Ssahhihh Muslim von Imam Muslim wird auf die Autorität von Dschaabir berichtet, dass der Prophet – Friede sei mit ihm – sagte: Die Verbindung zwischen dem Muslim und dem Unglauben (Kufr) ist seine Vernachlässigung des Gebets.“ Die Bedeutung dieser Aussage ist, dass ein Muslim durch die fortwährende Vernachlässigung des Gebets schließlich in einen Zustand des Unglaubens fallen kann.“

Die Imame Ahhmad, Tirmidhi und Nasaai haben auf die Autorität von Bariidah بريدة überliefert, dass der Gesandte Allahs – Friede und Segen Allahs seien mit ihm – sagte:

 

"Das Band zwischen uns, das uns vom Rest der Menschheit unterscheidet, ist das Gebet (Ssalaah). Wer es vernachlässigt, wird ein Ungläubiger (Kaafir)".

Ibn Madschah hat einen Hhadiith überliefert in der Autorität von Abu Dardaa, der sagte: ‚Mein Freund – Friede und Segen Allahs seien mit ihm – hat mir geraten und gesagt: ‚Setze Allah keine Partner zur Seite, selbst wenn du mit dem Tod oder dem Verbrennen bedroht wirst. Gehorche deinen Eltern, selbst wenn sie dich auffordern sollten, deine Frau, deine Kinder und deinen Besitz aufzugeben. Und vernachlässige niemals absichtlich das verpflichtende Gebet (Fardt-Sssalaah). Denn wahrlich: Wer das verpflichtende Gebet absichtlich vernachlässigt, hat Allah von jeglicher Verantwortung ihm gegenüber entbunden."

Die Imame Ahmad, Darami und Baihaqi haben auf die Autorität von Amr Ibnul Aas überliefert, dass der Gesandte Allahs – Friede und Segen seien auf ihm – gesagt hat:

 

 "Wer sich regelmäßig um die Verrichtung seiner Pflichtgebete (Fardt Ssalaah) bemüht, dem wird Licht, Rang (Manzilah): und Erfolg (Nadschaahh) am Tag des Gerichts zuteil. Wer jedoch darin nachlässig ist, dem wird weder Licht, noch Rang, noch Erfolg gewährt. Vielmehr wird er mit Fir'aun, Haamaan, Qaaruun und Ubayy ibn Khalf zusammengeführt."

 

„Imam Tirmidhi hat auf die Autorität von Abdullah ibn Schaqiiq überliefert, dass die Gefährten (Ssahhaabah) des Gesandten Allahs – Friede und Segen seien auf ihm – nichts kannten, dessen Vernachlässigung zum Unglauben (Kufr) führen würde, außer dem Gebet (Ssalaah).“

Auf Grundlage dieser Ahhadiith gelangte Imam Imaam Ahmad zu der Auffassung, dass jeder, der auch nur ein einziges Pflichtgebet (Ssalaah) absichtlich unterlässt, ein Kaafir wird. (Nach Imam Ahmad hat eine solche Person den Glauben tatsächlich zurückgewiesen und muss daher die Strafe für den Abfall vom Glauben (Ridda) – die Todesstrafe – erleiden.)

Nach der Meinung von Imam Imaam Schaafii soll eine solche Person ebenfalls mit der Todesstrafe belegt werden, jedoch stirbt sie als Muslim und nicht als Kafir.

Gemäß Imaam Abu Hhanifa soll eine solche Person unbegrenzt inhaftiert werden – oder bis sie Reue zeigt.

Und Allah weiß es am besten.

Es sollte verstanden werden, dass das Gebet (Ssalaah) aus Bedingungen und wesentlichen Bestandteilen (Arkaan-as-Ssalaah) besteht, die – so Allah will – später im Detail erklärt werden. Zu den Voraussetzungen für das Gebet gehört die Tdahaarah (körperliche Reinheit) von sowohl hhukmii (rechtlicher) als auch hhaqiiqii (tatsächlicher) Nadschaasah (Unreinheit). Weitere Bedingungen sind die Reinheit der Kleidung und des Ortes. Daher werden vor allem anderen die verschiedenen Masaa’il (rechtlichen Fragen) zur Tdahaarah behandelt.