1.7
Die Wichtigkeit des Ssalaah - Ritualgebet
„Nachdem wir unsere
Glaubensüberzeugungen überprüft haben, können wir angemessen mit der
Anbetung
('Ibadah) beginnen,
deren wichtigste Form das Gebet (Ssalaah) ist.
Im Ssahhihh
Muslim von
Imam Muslim wird auf die Autorität von
Dschaabir berichtet, dass der
Prophet – Friede sei mit ihm – sagte:
„Die
Verbindung zwischen dem Muslim und dem Unglauben (Kufr) ist seine
Vernachlässigung des Gebets.“
Die Bedeutung
dieser Aussage ist, dass ein Muslim durch die fortwährende Vernachlässigung des
Gebets schließlich in einen Zustand des Unglaubens fallen kann.“
„Die Imame Ahhmad,
Tirmidhi und
Nasaai haben auf die Autorität von
Bariidah
بريدة überliefert, dass der Gesandte Allahs – Friede und Segen Allahs
seien mit ihm – sagte:
" Das
Band zwischen uns, das uns vom Rest der Menschheit unterscheidet, ist
das Gebet (Ssalaah). Wer es vernachlässigt, wird ein Ungläubiger (Kaafir)".
„Ibn Madschah hat einen Hhadiith überliefert
in der Autorität
von Abu Dardaa, der sagte: ‚Mein Freund – Friede und Segen Allahs seien mit
ihm – hat mir geraten und gesagt: ‚Setze Allah keine Partner zur Seite, selbst
wenn du mit dem Tod oder dem Verbrennen bedroht wirst. Gehorche deinen Eltern,
selbst wenn sie dich auffordern sollten, deine Frau, deine Kinder und deinen
Besitz aufzugeben. Und vernachlässige niemals absichtlich das verpflichtende
Gebet (Fardt-Sssalaah). Denn wahrlich: Wer das verpflichtende Gebet absichtlich
vernachlässigt, hat Allah von jeglicher Verantwortung ihm gegenüber entbunden."
Die Imame
Ahmad,
Darami und
Baihaqi haben auf die Autorität von
Amr Ibnul Aas überliefert, dass
der Gesandte Allahs – Friede und Segen seien auf ihm – gesagt hat:
"Wer sich regelmäßig um die Verrichtung seiner Pflichtgebete (Fardt Ssalaah)
bemüht, dem wird Licht, Rang (Manzilah):
und Erfolg (Nadschaahh)
am Tag des Gerichts zuteil. Wer jedoch darin nachlässig ist, dem wird weder
Licht, noch Rang, noch Erfolg gewährt.
Vielmehr wird er mit
Fir'aun,
Haamaan,
Qaaruun und
Ubayy ibn Khalf zusammengeführt."
„Imam Tirmidhi hat auf die Autorität von
Abdullah ibn Schaqiiq
überliefert, dass die Gefährten (Ssahhaabah) des Gesandten Allahs – Friede und
Segen seien auf ihm – nichts kannten, dessen Vernachlässigung zum Unglauben (Kufr)
führen würde, außer dem Gebet (Ssalaah).“
Auf Grundlage dieser
Ahhadiith gelangte Imam
Imaam Ahmad zu
der Auffassung, dass jeder, der auch nur ein einziges Pflichtgebet (Ssalaah)
absichtlich unterlässt, ein Kaafir wird. (Nach Imam Ahmad hat eine solche Person
den Glauben tatsächlich zurückgewiesen und muss daher die Strafe für den Abfall
vom Glauben (Ridda) – die Todesstrafe – erleiden.)
Nach der Meinung von Imam
Imaam Schaafii soll eine solche Person
ebenfalls mit der Todesstrafe belegt werden, jedoch stirbt sie als Muslim und
nicht als Kafir.
Gemäß Imaam Abu Hhanifa soll eine solche Person unbegrenzt inhaftiert werden –
oder bis sie Reue zeigt.
Und Allah weiß es am besten.
Es sollte verstanden werden, dass das Gebet (Ssalaah) aus
Bedingungen und wesentlichen Bestandteilen
(Arkaan-as-Ssalaah) besteht, die – so
Allah will – später im Detail erklärt werden. Zu den Voraussetzungen für das
Gebet gehört die Tdahaarah (körperliche Reinheit) von sowohl
hhukmii (rechtlicher) als auch
hhaqiiqii (tatsächlicher)
Nadschaasah
(Unreinheit). Weitere Bedingungen sind die Reinheit der Kleidung und des Ortes.
Daher werden vor allem anderen die verschiedenen
Masaa’il (rechtlichen
Fragen) zur Tdahaarah behandelt.
|