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Bemerkungen
In dem Buch "An dem woran man nicht vorbei kommt" (Ma Laa Budda minhu) hat sich der Autor Qadhi Thanaa Ullah auf das Wichtigste beschränkt.
Der Übersetzer aus dem Persischen M.Yusuf Talal Ali al-Amriki schreibt, dass er das Kapitel Hhaddsch (Pilgerfahrt) wegen der Länge bewusst weggelassen hat, da die Hhaddsch in der Regel nur einmal im Leben durchgeführt wird und gegebenenfalls auf spezialisierte Werke zurückgegriffen werden kann". Das Glossar arabischer Begriffe habe ich durch Links ersetzt, denn aus eigener Fahrung weiß ich, dass es insbesondere für Konvertiten nicht immer leicht ist, die Bedeutung arabischer Begriffe zu kennen.
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Dieses Handbuch der Rechtslehre nach Imaam Abu Hhanifah (Rahhimullah alayhi) von Qadhi Thanaa Ullah ist das Muaamulaat (eine Gebrauchsanleitung) für das tägliche Leben eines Muslims, insbesondere wenn er dem hhanifitschen Madhhab (Rechtsschule) folgt; ein Meisterwerk der kurzen Zusammenfassung des Notwendigsten. In dieser Kürze konnten freilich nicht alle Masaai'l (Rechtsstellungen) angeführt werden, welche dir auf deiner spirituellen Reise noch begegnen können, doch ist es eine grundlegende Hilfe, um dem Qur'aan und Sunnah zu folgen; ein Weg zur Quelle (Schar'iijah), damit du auf deiner Wanderung zu Nähe Allahs (Qurb) nicht auf Irrwege gerätst.
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Wenn du aber die Begründungen der Gelehrten zu einzelnen Rechtsstellungen nachvollziehen willst, dann musst du tiefer in den Werken des Usuul-l-Fiqh (Wurzeln bzw. Methoden der Rechtsfindung) und die Furu-al-Fiqh (Zweige des Verstehens) eindringen, aber das ist nicht notwendig. Und wenn du dann noch tiefer gehen willst, dann beginne zuerst mit dem Beherrschen der arabischen Sprache der Dschahilliijah, also dem Arabisch aus der Zeit vor der Offenbarung des Qur'aan, denn sonst kannst du die Entscheidungen der Mudschtahids (Groß-Gelehrten) nur mangelhaft nachvollziehen, da sie teils mit Feinheiten des Sprachgebrauchs begründet sind. Selbst darfst du aber ohnehin keine grundlegende Idschtihaad machen, denn diese Tür ist schon lange geschlossen.
Nicht die Zeit hat sich verändert,
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sondern die Muslime, in dem sie Ungläubige auf verschiedenen Ebenen nachahmen.
.Im Fiqh haben Worte grundsätzlich die Bedeutung die sie in der Zeit des Gesandten Allahs hatten, doch heute studieren manche den Islaam um ihn für Ungläubige "saloonfähig" zu interpretieren, bzw. den Islaam theologisch so an die demokratische Religion anzupassen, dass Ungläubige damit zufrieden sind ohne selbst die Notwendigkeit zu erkennen, Muslime zu werden.
قال رسول الله ﷺ: قال الله تعالى: يؤذيني ابن آدم، يسبّ الدهر، وأنا الدهر، بيدي الأمر، أقلب الليل والنهار
Der Gesandte Allahs ﷺ sagte: Allah – erhaben ist Er – spricht:
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„Der Sohn Adams beleidigt Mich, er schmäht die Zeit.
Doch Ich bin die Zeit: In Meiner Hand liegt die Angelegenheit, Ich lasse die Nacht und den Tag wechseln.“
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Ssahhiihh Bukharii und Muslim
Wenn du in diesem Buch Rechtsentscheide (Fatwas) anderer Rechtsschulen liest,
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so sind diese nicht deshalb angeführt, damit du dir davon aussuchen kannst was dir gerade richtiger erscheint, sondern damit du nicht diejenigen kritisierst, welche etwas anders machen wie du weil sei einer anderen Rechtschule folgen - z.B. bei der Durchführung des Ssalaah (Ritualgebet).
Das Aussuchen zwischen den Rechtsschulen ist Gift für deine Seele (Nafs),
denn es macht dich insgeheim zum Spekulanten und du folgst dann nicht mehr Allahﷺ und Seinem Gesandtenﷺ sondern anlassbezogen den Wünschen und Neigungen deiner Nafs (Seele), wobei dir dein 'Aql (Verstand) vorgaukelt: "Wenn alle Rechtsschulen richtig sind, dann kann ich mir bei Bedarf davon aussuchen."
Was du aber im Sinne von Taqwaa (Gottesfurcht) und Klugheit machen kannst,
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...... ist, dass du dir das dir schwerer Scheinende oder das Umfangreichere einer anderen Rechtschule auswählst, vorausgesetzt, dass du damit nicht dem widersprichst, was für dich in der hhanifitischen Rechtsschule als Fard, Waadschib oder Hharaam gilt. So kannst du etwa dein Wuḍuu' (Gebetswaschung) mit zusätzlichen, Farḍ-Handlungen anderer Rechtschulen ergänzen, obwohl diese für dich keine Pflicht sind. Hingegen darfst du etwa nicht deinen Bart kürzen oder abrasieren weil dies in einer anderen Rechtschule nicht als hharaam, sondern als makruhh definiert wird.
1. Masa'lah (Rechtsstellung): Wenn z.B. deine Hand die Hand eines Ghayr al-Mahhaarim غير المحارم im Gedränge unabsichtlich berührt, so braucht du dein Tdahhaara (spirituelle Reinheit) nicht erneuern. Hingegen verlierst du nach dem Rechtsurteil des Imaam Schaafii (Rahhimullah alayhi) durch so eine unabsichtliche Berührung dein Tdahhaara und musst Wuḍuu' (kleine Waschung) machen. In diesem Fall kannst du aus Taqwaa (Gottesfurcht) selbstverständlich Wuḍuu' (kleine Waschung) machen obwohl du dein Tdahharah nicht verloren hast und nicht dazu verpflichtet bist.
2. Masa'lah: Es ist für dich hharaam (verboten) deinen Bart (weniger als das was in eine Faust passt) zu kürzen, zu trimmen oder abzurasieren. Nach Imaam Schaafii hingegen ist dies (rechtlich gesehen) sowohl als hharaam aber auch als makruuhh (verabscheuungswürdig) überliefert worden. Nun darfst du dir nicht den Bart (mehr als eine Handbreit unterm Kinn) kürzen indem du dich auf das schafiitische Madhhab berufst, denn es ist für dich (im hhanifistischen Madhhab) hharaam (untersagt) und nur das zählt.
3. Masa'lah: Als Reisender musst du dein Dhuhr-Ssalaah (Mittagsgebet) verpflichtend (farḍ) von vier auf zwei Rakaat (Gebetseinheiten) verkürzen. Für einen Schafiiten hingegen gilt das Verkürzen des Reise-Ssalah als Erleichterung (Ruhhsat) die nicht verpflichtend ist. Du darfst dein Reise-Ssalaah nicht mit vier Rakaat verrichten obwohl es das Schwerere wäre, denn die Verkürzung des Reisegebets ist für dich Fard (Plicht).
4. Masa'lah: Die Niyyah (Absicht) des Muqtadi (derjenige, der dem Imaam im Ssalaah folgt) muss mit der Niyyah des Imaam übereinstimmen und das ist eine Farḍ des Gemeinschaftsgebets. Du darfst dir nun nicht die Fatwaa (Rechtsschluss) einer anderen Rechtsschule aussuchen, in der diese keine Pflicht ist. Verrichtest du nun als Muzaafir (Reisender) dein Dhuhr-Ssalah im Dscham'ah (Gemeinschaftsgebet) hinter einem Imaam der wie du ein Muzaaafir (Reisender) ist, dann sollte der Imaam vor Beginn des Ssalaah erklärt haben, dass er Reisender ist und gegebenenfalls auch, dass er vier Rakaat beten wird (weil für ihn die Gebetskürzung als Schafiite keine Pflicht ist). Als Muzaafir (Reisender) musst du nun der erklärten Niyyah (Absicht) des Imaam folgen und ebenfalls vier Rakaat beten, denn deine Pflicht des Folgens im Dschamah kommt vor deiner Gebetkürzungspflicht als Reisender. Hat aber der Imaam seine Niyyah vor dem Ssalahh nicht oder nur unvollständig mitgeteilt und dir wird erst nach dem Ssalaah bewusst, dass du dem Imaam in seiner Niyyah nicht folgen konntest, dann ist dein Ssalaah ungültig und du musst nun das Ssalaah als Reisender (allein oder gegebenenfalls im Dscham'ah) mit zwei Rakkah (Fard) verrichten.
Rechtslehren sind kein Selbstzweck
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.... wie etwa für Orientalisten Geld verdienen. sondern ein wertvolles Gebäude mit vielen Gängen und Räumen die nach unterschiedlichen Prinzipien angelegt wurden. Ein Schutz für deinen spirituellen Weges zur Tränke (Schar'iijah). Die Rechtswissenschaft (Fiqh) kann für dich zu eine leeren Lehrgebäude bzw. zum größten Hindernis am Weg zu Allah werden wie Bayazid Bistami sagte, wenn dir die Liebe und Beziehung zum Gesandten Allahsﷺ oder die rechte Glaubensgrundüberzeugung ('Aqiidah) abhanden kommt und alte oder neue Irrlehren dich vom rechten Weg abbringen.
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من تفقه ولم يتصوف فقد تفسق
ومن تصوف ولم يتفقه فقد تزندق
ومن جمع بينهما فقد تحقق
Qala al Imaam Malik:
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Man tafaq-qaha wa lam yatasawwaf faqad tafassaqa
Wa man tasawwafa wa lam yatafaq-qah faqad tazandaqa
Wa man jama‘a baynahuma faqad tahaqqaqa
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„Wer sich mit Fiqh (Rechtswissenschaft) beschäftigt, aber kein Tassawwuf (spirituelle Dimension) erfährt, der wird Faasiq (Frevler).
Wer sich dem Tassawwuf widmet, aber kein Fiqh beachtet, wird ein Zindiiq (Häretiker).
Wer beides vereint, der hat Tahhaqqaqah (die Wahrheit) verwirklicht.“
oder
„Wer Fiqh erlernt, aber ohne Tassawuf lebt, wird ein Frevler.
Wer Tasawuff praktiziert, aber keinen Fiqh hat, wird ein Häretiker.
Wer beides zusammenführt, der hat die Wahrheit verwirklicht.“
oder
Wer Fiqh im Hirn speichert ohne damit sein Herz zu erreichen, der wird zum Sünder.
Wer verinnerlicht aber das Recht missachtet, der wird zum Leugner der Wahrheit.
Wer das Recht mit der Verinnerlichung verbindet, der hat die echte Lebensqualität.
Du kannst alle ins Detail gehenden Rechtslehren inklusive ihren Qullen (Usuul) und Fächern der Grammatik nach studieren und feststellen, dass ein Gelehrter etwas so entschieden hat und ein anderer eben anders und beginnst mit all deinem jahrelang mühsam erworbenen Wissen das zu wählen was deinen Überlegungen und Bedürfnissen richtiger oder notwendiger und der "Zeit" angepasster scheint zu wählen und reduzierst die "Sunnah" des Gesandten Allahs zu einem rechtlich-technischen Begriff, dann hast du die spirituelle Dimension der Schar'iiah nicht erkannt. Du, bzw. deine Nafs (Seele) hat dann die Wahrnehmung von Ruuhh (Geist) blockiert und bist Faasiq (Frevler). Wenn du dich aber aber über den Rechtslehren erhaben fühlst, weil du meinstm dass nur deine großartig wahrgenommene spirituelle Dimension zählt, dann bist du ein Zindiiq (Häretiker). Du musst beides Fiqh (Rechtswissenschaft) und Tassawwuf (spirituelle Dimension) in Einklang bringen, dann hast du die Wahrheit verwirklicht.
Wenn du dich nicht während des Studierens des Fiqh in deinem spirituellen Zustand veränderst, wirst du Im Inneren vertrocknete Früchte ernten denn das Wissen deines Herzen kannst du ohne Veränderung deiner Nafs nicht erreichen.
Muhhammad Abu Bakr Müller