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.Idschtihaad   اجتهاد   Anstrengung zur Rechtsentscheidung

 

                                                                                            Al-Ahkaam  الأحكام   Die Rechtskategorien von Handlungen

                                                                                             Hhukuumu-sch-Schar’ii حكم الشرعي  Grundlagen der Rechtsfindung

 


 

Idschtihaad اجتها ist komplexer Prozess der unabhängigen juristischen Entscheidungsfindung auf der Grundlage der primären Quellen des Islams, nämlich des Qur'an und der Sunnah (die Praxis und Überlieferungen des Propheten Muhammad, (der Friede und Segen Allahs sei auf ihm). Idschtihaad wird auch im Sinne von Analogieschluss (Qijaas) angewendet, wenn es keine klaren oder direkten Hinweise in diesen Quellen für eine bestimmte Rechtsfrage oder ein Problem gibt.

 

   Mudschtahid  ist der Großgelehrter (Mutlaaq- 'Alim). Seine Qualifikation zu einem solchen mit seinem Charakter, seiner Demut, seiner Furch vor Allah und sonst vor nichts und Niemanden, Unabhängigkeit von Regierungen oder anderer Einflussnehmer auf Rechtsentscheidungen, Kontrolle über Begierden und Wünschen und große Weisheit. Insgesamt hat der Mudschtahid eine hohe spirituelle Lebensqualität. Als Vorbild dient zuerst der Gesandte Allahs (auf ihm sei der Friede und Segen) und dann seine Gefährten (Ssahhabah) - möge Allah mit ihnen zufrieden sein.  Das notwendige, umfangreiche Wissen ('Ilm) das einen Mudschtahid braucht, das kommt erst lange nach den erwähnten Lebensqualität. Die Lebensgeschichten der vier Imaame der Rechtsschulen (Madhaahib) zu studieren ist notwendig um vergleichen zu können. Die Gelehrsamkeit und das Wissen, dass einen Mudschtahid ausmacht, hat vielerlei Aspekte und so jemanden  gibt es vermutlich schon lange nicht mehr. Der Mudschtahid ist Muhhlis und in tiefer Liebe - Allah und seinem Gesandten zugewandt und von der Dunja abgewandt. Während der Mudschtahid grundsätzlich in eigner Verantwortung Rechtsentscheide treffen kann, gilt der normale Gelehrte, als auch der "Nicht-Gelehrte" als Muqallid und ist verpflichtet ist, einem Mudschdahid in Rechtsentscheiden (Fatwaa) zu folgen.

 

Für die grundlegende Idschtihaad ist nur der Mudschtahid befugt. Hat es in einer Rechtsentscheidung bereits eine Übereinstimmung der Gelehrten (Idschmaa) zu einer gemeinsamen Zeit gegeben, kann in dieser Angelegenheit keine neu Entscheidung getroffen werden. Die Türen für den grundlegenden Idschtihaad sind insofern längst geschlossen.

 

 

Ein Gelehrter, der Idschtihad praktiziert, wird als Mudschtahid bezeichnet. Der Mudschtahid muss über umfassendes Wissen und Verständnis des Qur'an, der Hadithe, der arabischen Sprache und der Prinzipien der islamischen Jurisprudenz (Usul al-Fiqh) verfügen, um fundierte juristische Entscheidungen zu treffen.

 

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