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Ribaa  ربا  unrechte Vermehrung, Zins, Wucher


 

   

Das Nehmen und das Geben von Zinsen (Ribaa) ist verboten (hharaam).

 

"Diejenigen, die Zinsen verschlingen, sollen nicht anders dastehen als wie einer, der von Satan erfasst und zum Wahnsinn getrieben wird. Dies weil sie sagen: Handel ist dasselbe wie Zinsnehmen.  Doch Allah hat den Handel erlaubt und das Zinsnehmen verboten. Und wenn zu jemandem eine Ermahnung von seinem Herrn kommt und er dann aufhört - dem soll verbleiben, was bereits geschehen ist. Und seine Sache ist bei Allah,. Wer es aber von neuem tut - die werden Bewohner des Feuers sein, darin werden sie ewig bleiben. (2:275)

 

Und was ihr an Ribaa gebt, damit ihr den Vermögensgütern der Menschen Zuwachs bringt, das bringt keinen Zuwachs bei Allah, und was ihr an Zakah gebt, und ihr möchtet das Antlitz Allahs, also diese, ihnen wird es vervielfacht (30:39).

 

Allah wird den Zins dahinschwinden lassen und die Mildtätigkeit vermehren. Und Allah  liebt keinen, der ein hartnäckiger Ungläubiger und Übeltäter ist. Wahrlich, denjenigen, die gläubig sind und gute Werke tun und das Gebet verrichten und die Zakah entrichten, ist ihr Lohn von ihrem Herrn (gewiss,) und sie brauchen keine Angst haben noch werden sie traurig sein.

O ihr, die ihr glaubt, fürchtet Allah und verzichtet auf das, was noch übrig ist an Zinsen, wenn ihr Gläubige seid. Und wenn ihr dies nicht tut, dann ist euch Krieg angesagt von Allah und Seinem Gesandten. Doch wenn ihr bereut, dann soll euch euer Kapital zustehen, so dass weder ihr Unrecht tut, noch euch Unrecht zugefügt wird." (2:275-279)

 

Es mag Fälle geben, wo Zinsen so unumgänglich sind wie etwa das Schweinefleisch für den Verhungernden, doch sind das seltene Ausnahmen.

 

Die besondere Beachtung der Schar'iiah (natürlich nicht nur in Bezug auf Ribaa) ist eine der Voraussetzungen für den spirituellen Wanderer, denn anderseits ist er wie einer, der zwar die Gnadengaben Allahs (Faidh) durch seine Beziehung zu seinem Schaikh bekommen mag, jedoch diese in einem Sack mit Löchern stopft. Sufis wurde einst deshalb Sufis genannt, so sie sich im  Gegensatz zu anderen Muslimen, von den Verboten innerlich und äußerlich fernzuhalten versuchten damit sie nicht vom Weg abkommen.

 

Der Sufi weiß zwischen Batdin und Thahir wohl zu unterscheiden, doch wagt er nicht zu behaupten, Ribaa sei hhalaal (erlaubt) geworden weil ....., und Allah ist ohnehin barmherzig.  Al-Adtaahiru und Al-Batinu; (der Äußere und der Innere) sind zwei von Allahs Namen.

 

Durch die bereits enorm verflochtene, weltweite Wirtschaft, wird Ribaa im täglichen Leben immer unvermeidbarer, jedoch islamrechtlich niemals legal. Verschiedene irreführende Fatwaas (Rechtsgutachten) haben dazu beigetragen, dass Muslime aber meinen, dass Ribaa heute erlaubt sei. In der tat haben die großen Gelehrten der vier Rechtsschulen nicht sehr viel über Ribaa gesagt, den das Verbot ist im Qur'aan und der Sunnah ist so eindeutig, dass dies wohl nicht notwendig schien.

 

Hhadiith: Der Prophet Muhhammad verdammte denjenigen, der Zins nimmt, und den, der Zins bezahlt, und den, der (einen solchen Vertrag) zu Papier bringt, und die beiden Zeugen (davon), und er sagte: „Sie sind alle (in der Sünde) gleich“ (Muslim).

 

Ribaa in Daaru-l-Kufr

Auch in Daaru-l-Kufr sind nach allen Rechtschulen die Zinsen haraam (verboten). Die einzige Ausnahme ist  -wie oben bereits erwähnt - dass Imaam Abu Hanifa in Daru-l-Harb das nehmen von Ribaa von Kufaar (Ungläubigen) erlaubt hat; keineswegs aber das Geben. Es ist also verboten, dass sich Muslime auf der Bank Kredite nehmen und dafür Zinsen zahlen.

 

Riba an-Nasia

Diese Art von Riba war zur Zeit des Propheten (s) sehr verbreitet. Dabei handelte es sich um den Zins, der bei einem Kaufvertrag oder beim Geldverleih je nach Dauer der Rückzahlungsfrist erhoben wurde. Wurde die Schuld nach Ablauf dieser Frist nicht bezahlt, so wurden durch einen neuen Vertrag weitere Zinsforderungen hinzugefügt.

 

Riba al-Fadl

Dabei handelte es sich um den Anteil, den der Schuldner dem Gläubiger beim Tausch gleicher Ware zusätzlich zu geben hatte. Zum Beispiel, dass ein Scheffel Weizen im Voraus oder bei Abzahlung getauscht wurde. Abu Sa’id al-Chudri berichtet, dass der Prophet (s) gesagt hat: „Verkauft nicht eine Sa’a (Masseinheit) Datteln für zwei Sa’a Datteln; tauscht nicht etwas im Werte von einem Dirham gegen etwas im Wert von zwei Dirham (denn dies ist Riba)“ (Buchari). Ubada Ibn Thabit berichtet, dass der Prophet (s) gesagt hat: „Gold gegen Gold, Silber gegen Silber, Weizen gegen Weizen, Gerste gegen Gerste, Datteln gegen Datteln, Salz gegen Salz werden immer zum gleichen gegenseitigen Wert und gleichzeitig gegeneinander getauscht. Handelt es sich jedoch um verschiedenartige Dinge, die gegeneinander getauscht werden, so verkauft wie ihr wollt, solange im Voraus beglichen wird“ (Muslim).

 

Zinsen sind, unabhängig von deren Höhe hharaam (verboten, untersagt). Manche sind aufgrund des Koranverses: Ihr, die glauben, fresst nicht den Zins mehrfach vervielfacht und fürchtet Allah , damit es euch vielleicht wohlergeht“ (3:130) der Ansicht, dass sich das Verbot nur auf hohe Beträge bezieht und für kleine (Zinsbeträge) nicht gültig ist. Oft ist es auch so, dass der Schuldner seine mit Zinsen belegten Schulden nicht rechzeitig zurückbezahlen kann und sich die Situation mit der Zeit immer weiter verschlimmert, da die Zinsbelastung immer größer wird. Es kann sogar soweit kommen, dass der Schuldner keine Chance mehr hat und dadurch werden auch Staaten wirtschaftlicht versklavt.

 

Gläubige die Zinsen nehmen, vermehren nur scheinbar ihr Vermögen mit dem Besitz der Schuldner (Besitzlose, Arbeiter, Handwerker etc. mit kleinem Verdienst und Arme). Dadurch werden Reiche noch reicher und Arme noch ärmer und nicht selten treten die Reichen dann als Gönner auf. Die wachsende Kluft zwischen Arm und Reich beruht teilweise (wenn nicht vorrangig) auf Zinswirtschaft und die Folge sind vielschichtige soziale Konflikte. Die Zinswirtschaft hat es wenigen Menschen ermöglicht, nur von den Zinsen zu leben ohne der Gesellschaft dadurch einen Nutzen bringen; d.h. ein unproduktives Leben zu führen, während der Schuldner, der einen verzinsten Kredit aufgenommen hat, hart arbeiten muss, um seine Schulden zu tilgen und nimmt dabei auch ein großes Risiko auf sich. Der Gläubiger hingegen bemüht sich nur, dass er auch alle Zinsen bekommt.

 

If this were not enough, Ibn Mas‘ud (Allah be well pleased with him) relates that “the Messenger of Allah (Allah bless him and give him peace) cursed whoever eats of usury, feeds it to another, witnesses it, or records it” (Tirmidhi, 3.512: 1206. S). And Abdullah ibn Handhala (Allah be well pleased with him) relates that the Messenger of Allah (Allah bless him and give him peace) said, “A single dirham of usury that a man eats knowingly is worse than committing thirty-six fornications” (Ahmad, 5.225), a hadith whose narrators Imam Nur al-Din al-Haythami said were “those of the rigorously authentic (sahih)” (Majma‘ al-zawa’id, 4.117).

 

Muhammad Abu Bakr Müller

 

Ribaa hat Allah im Qur'aan uneingeschränkt verboten und dies wird durch die Sunnah bestätigt. Der edle Qur'aan hat denjenigen, die dieser großen Sünde nicht fernbleiben, den Krieg erklärt. Ribaa ist ein Sammelbegriff für verschiedene Arten von illegalen Geschäften, und nicht nur das, was heute als Zinsen bekannt ist. Die lexikalische Bedeutung von Riba ist: „Überfluss, Vermehrung, aufblähen, hinzufügen usw.”, hat also sprachlich genau die selbe Bedeutung wie Zakaah, während  aber Riba die Vermehrung des Verlustes bedeutet und Zakah die Vermehrung des Gewinnes, sofern man zu den Gläubigen gehört.

 

Im heutigen Sprachgebrauch wird damit meist ein fester prozentualer Anteil, den der Gläubiger vom Schuldner erhält mit Zinsen gemeint, doch sind solche Zinsen nicht die ganze Bedeutung von Ribaa. Ribaa ist oft versteckt und nicht für jeden sofort zu erkennen. Wenn etwa der Bäcker Zaid das ihm gelieferte Mehl zum Termin nicht zahlt obwohl er könnte, so ist dies Ribaa. Zaid denkt, er zahlt dem Müller etwas später - so ihm das Geld vorläufig noch für etwas anders zu verwenden - sinnvoller scheint. Es ist nicht nötig, das Zinsen ausgemacht wurden, denn die absichtliche Verzögerung ist bereits Ribaa.

 

Nicht selten, dass mit verschiedenen Begründungen das Zinsverbot zu umgehen versucht wird. Manche behaupten, sie würden Muslimen durch ihre Ribaageschäfte helfen, manche bauen gar eine Moschee mit Kreditzinsen und wieder andere sagen, dass mit Ribaa nur die überhöte Zinsen (also Wucherzins) gemeint sind.

 

Nach allen vier Rechtschulen ist das Zinsenzahlen eindeutig und generell als verboten erklärt, wobei Kreditzinsen die heute bekannteste Form von Ribaa sind. Es kursieren verschiedene Gerüchte wonach Zinsen erlaubt wären.

 

Es gibt Gerücht, dass Imaam Abu Hanifa (möge Allah mit ihm gnädig sein) das Zinsgeschäft in Daru-l-Kufr (bzw. Daru-l-Hrab) generell als erlaubt angesehen hätte. Richtig ist, dass Imaam Abu Hanifah  das Nehmen von Ribaa von Ungläubigen in Daru-l-Harbn als erlaubt angesehen hat. (Es ist offen, inwieweit das damalige Selbtsverständnis von Daru-l-Kufr - als damals Muslime ohnehin nicht  in Daru-l-Kufr leben wollten - eine bedeutung für die Fatwa von Imaam Abu Hanifa hatte.)

Das zweite Gerücht ist, dass "weil wir jetzt in Aakhir-Zamaan (Endzeit) leben", sei das Zinsenzahlen in Daru-l-Kufr erlaubt.

Das dritte Gerücht ist, dass weil es zwei grundlegende Arten von Ribaa gibt, eine davon erlaubt sei. (Mit dieser Logik wurde einst im von England besetzten Ägypten die Ribaa amtlich als "halaal" erklärt.)

 

Das vierte Gerücht ist, dass Zinsen erlaubt wären wenn sie keine Wucherzinsen sind.

Das fünfte Gerücht ist, dass Zinsen erlaubt wären, weil ohne Zinskredit das eine oder andere Geschäft nicht möglich wäre.

Das sechste Gerücht, (und da wird es immer absurder), dass die geschäftlichen Umstände in Daru_l-Kufr quasi einem geschäftlichen Gebot gleich kämen und damit das Verbot der Ribaa aufgehoben sei.

Das siebente Gerücht, dass Ribaa erlaubt wäre, wenn damit z.B. ein Grundstück für den Moscheebau erworben wird, denn der Vorteil für die Muslime sei dadurch gröss
er wie der Nachteil.

 ... und es wird wohl noch weiter Gerüchte geben.

 

Niemand ist befugt am Ribaaverbot zu rütteln. Es ist sind Sünde Ribaa zu nehmen oder zugeben, doch   zu glauben, dass Ribaa erlaubt sei, lässt Kufr (Unglaube) befürchten.

 

 

 

Kritik an oft horrenden Verzugszinsen

Solange man einen Kredit bedienen kann, ist meistens alles gut. Die Probleme fangen an, wenn man die Raten nicht oder unregelmäßig zahlt. So können aus 21.300 Euro Schulden durch Verzugszinsen 272.000 Euro werden, wie nur ein Beispiel zeigt. Die Schuldnerberatung verlangt eine Deckelung.

 

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Als das Geld vom Himmel fiel ....

1,5 Billionen Euro haben die Zentralbanken seit der Finanzkrise erschaffen. Sie gaben sie den Banken, die damit der Wirtschaft wieder auf die Beine helfen sollten. Doch bei Autoherstellern und Maschinenbauern ist das Geld nie angekommen. Wo ist es geblieben? Von Kerstin Kohlenberg | Mark Schieritz | Wolfgang Uchatius   19.1.2010

 

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Micro Finance Mafia 

Das Ausbeuten der Ärmsten   (Dezember 2010) .... Zinsen sind Riba und Riba ist neben Rauschgift, Glückspiel und Zina im Qur'aan als hharaam erklärt worden. Riba kann nur einen Verlust bedeuten, auch wenn es kurzfristig nach Gewinn aussieht und immer wieder im Namen des Islam als erlaubt erklärt wird. Wer in der ehemals ehrenhaften Al Azhar Universität heute unterrichten will, der muss zuerst einmal unterschreiben, dass er nichts gegen Riba sagt; wer aber unter Islamischen Namen eine neue Strategie der Riba entwickelt, der bekommt den Nobelpreis. Muhammad Abu Bakr Müller  1.Muhharram 1432

 

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Zakah grows with Allah, but Ribaa diminishes. Shaikh Riadu-l-Haqq.

0377 

Das Pyramidenspiel .... 

Ist das Pyramidenspiel in Not geraten? Nein, denn jedes Pyramidenspiel (die internationale Verflechtung der Bankkredite usw.,) ist von Anfang an ein Geschäft mit dem Mangel bzw. mit Werten die es großteils nicht gibt; nein es kann nie in Not sein. Anders wie für Ungläubige, ist für Muslime die Analyse des aktuellen Markteinbruches offensichtlich. 19.Schawwal 1428 (19.Oktober.2008) Von Muhammad Abu Bakr Müller

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