Es mag natürlich Fälle geben, wo Zinsen so unumgänglich sind wie etwa das Schweinefleisch für den Verhungernden, doch sind das Ausnahmen. Sich an Ribaa zu beteiligen bleibt Sünde, sofern sie mit der Absicht sie nicht zu wiederholen bereut wird.
Ist ein Muslim gar in eine
Tariqaah
geschult worden, so ist es ganz besonders seine Aufgabe auf die
Vermeidung von Ribaa zu achten um nicht vom schmalen Pfad
abzuweichen. Diese besondere Beachtung der
Schariah
(natürlich nicht nur in Bezug auf Ribaa) ist eine der
Voraussetzungen für den spirituellen Wanderer, denn anderseits ist er wie einer,
der zwar die Gnadengaben Allahs (Faidh) durch seine Beziehung zu
seinem Schaikh bekommen mag, jedoch diese in einem Sack
mit immer gröss
"Diejenigen, die Zinsen verschlingen, sollen nicht anders dastehen als wie einer, ...der von Satan.... erfasst und zum Wahnsinn getrieben wird. Dies weil sie sagen: Handel ist dasselbe wie Zinsnehmen. Doch Allah hat den Handel erlaubt und das Zinsnehmen verboten. Und wenn zu jemandem eine Ermahnung von seinem Herrn kommt und er dann aufhört - dem soll verbleiben, was bereits geschehen ist. Und seine Sache ist bei Allah,. Wer es aber von neuem tut - die werden Bewohner des Feuers sein, darin werden sie ewig bleiben. (2:275)
Und was ihr an Ribaa gebt, damit ihr den Vermögensgütern der Menschen Zuwachs bringt, das bringt keinen Zuwachs bei Alla, und was ihr an Zakah gebt, und ihr möchtet das Antlitz Allahs, also diese, ihnen wird es vervielfacht (30:39).
Allah wird den Zins dahinschwinden lassen und die Mildtätigkeit vermehren. Und Allah liebt keinen, der ein hartnäckiger Ungläubiger und Übeltäter ist. Wahrlich, denjenigen, die gläubig sind und gute Werke tun und das Gebet verrichten und die Zakah entrichten, ist ihr Lohn von ihrem Herrn (gewiss,) und sie brauchen keine Angst haben noch werden sie traurig sein. O ihr, die ihr glaubt, fürchtet Allah und verzichtet auf das, was noch übrig ist an Zinsen, wenn ihr Gläubige seid. Und wenn ihr dies nicht tut, dann ist euch Krieg angesagt von Allah und Seinem Gesandten. Doch wenn ihr bereut, dann soll euch euer Kapital zustehen, so dass weder ihr Unrecht tut, noch euch Unrecht zugefügt wird." (2:275-279)
Durch die bereits enorm verflochtene, weltweite
Wirtschaft, wird Ribaa im täglichen Leben immer unvermeidbarer,
jedoch Islamrechtlich niemals legal. Verschiedene irreführende
Fatwaas
(Rechtsgutachten) haben dazu beigetragen, dass Muslime aber meinen, dass
Ribaa heute erlaubt sei. In der tat haben die gross
Hhadiith:
Der Prophet
Muhhammad
Ribaa in Daaru-l-Kufr Auch in Daaru-l-Kufr ist nach allen Rechtschulen Ribaa haraam (verboten). Die einzige Ausnahme ist -wie oben bereits erwähnt - dass Imaam Abu Hanifa in Daru-l-Harb das nehmen von Ribaa von Kufaar erlaubt hat; keineswegs aber das Geben. Es ist also absolut verboten, dass sich Muslime in auf der Bank Kredite nehmen und dafür Zinsen zahlen.
Zinsen sind,
unabhängig von deren Höhe, absolut haram (verboten, untersagt).
Manche sind aufgrund des Koranverses:
„Ihr, die glauben, fresst nicht den Zins mehrfach vervielfacht und
fürchtet Allah
Gläubige
die Zinsen nehmen, vermehren nur scheinbar ihr Vermögen mit dem Besitz der
Schuldner (Besitzlose, Arbeiter, Handwerker etc. mit kleinem Verdienst
und Arme). Dadurch werden Reiche noch reicher und Arme noch ärmer und
nicht selten treten die Reichen dann als Gönner auf. Die wachsende Kluft
zwischen Arm und Reich beruht teilweise (wenn nicht vorrangig) auf Zinswirtschaft und
die Folge sind
vielschichtige soziale Konflikte. Die Zinswirtschaft hat es
wenigen Menschen ermöglicht, nur von den Zinsen zu leben ohne der
Gesellschaft dadurch einen Nutzen bringen; d.h. ein unproduktives Leben zu
führen, während der Schuldner, der einen verzinsten Kredit aufgenommen
hat, hart arbeiten muss, um seine Schulden zu tilgen und nimmt dabei auch ein
gross
If this were not enough, Ibn Mas‘ud (Allah be well pleased with him) relates that “the Messenger of Allah (Allah bless him and give him peace) cursed whoever eats of usury, feeds it to another, witnesses it, or records it” (Tirmidhi, 3.512: 1206. S). And Abdullah ibn Handhala (Allah be well pleased with him) relates that the Messenger of Allah (Allah bless him and give him peace) said, “A single dirham of usury that a man eats knowingly is worse than committing thirty-six fornications” (Ahmad, 5.225), a hadith whose narrators Imam Nur al-Din al-Haythami said were “those of the rigorously authentic (sahih)” (Majma‘ al-zawa’id, 4.117).
Muhammad Abu Bakr Müller
Ribaa hat Allah
Im heutigen Sprachgebrauch wird damit meist ein fester prozentualer Anteil, den der Gläubiger vom Schuldner erhält mit Zinsen gemeint, doch sind solche Zinsen nicht die ganze Bedeutung von Ribaa. Ribaa ist oft versteckt und nicht für jeden sofort zu erkennen. Wenn etwa der Bäcker Zaid das ihm gelieferte Mehl zum Termin nicht zahlt obwohl er könnte, so ist dies Ribaa. Zaid denkt, er zahlt dem Müller etwas später - so ihm das Geld vorläufig noch für etwas anders zu verwenden - sinnvoller scheint. Es ist nicht nötig, das Zinsen ausgemacht wurden, denn die absichtliche Verzögerung ist bereits Ribaa.
Nicht selten, dass mit verschiedenen Begründungen das Zinsverbot zu umgehen versucht wird. Manche behaupten, sie würden Muslimen durch ihre Ribaageschäfte helfen, manche bauen gar eine Moschee mit Kreditzinsen und wieder andere sagen, dass mit Ribaa nur die überhöte Zinsen (also Wucherzins) gemeint sind.
Nach allen vier Rechtschulen ist das Zinsenzahlen eindeutig und generell als verboten erklärt, wobei Kreditzinsen die heute bekannteste Form von Ribaa sind. Es kursieren verschiedene Gerüchte wonach Zinsen erlaubt wären. Das Gerücht, dass Imaam Abu Hanifa (möge Allah mit ihm gnädig sein) das Zinsgeschäft in Daru-l-Kufr (bzw. Daru-l-Hrab) generell als erlaubt angesehen hätte. Richtig ist, dass Imaam Abu Hanifah das Nehmen von Ribaa von Ungläubigen als erlaubt angesehen hat. (Es offen, inwieweit das damalige Selbtsverständnis von Daru-l-Kufr - als damals Muslime ohnehin nicht in Daru-l-Kufr leben wollten - eine bedeutung für die Fatwa von Imaam Abu Hanifa hatte.) Das zweite Gerücht ist, dass "weil wir jetzt in Aakhir-Zamaan (Endzeit) leben", sei das Zinsenzahlen in Daru-l-Kufr erlaubt. Das dritte Gerücht ist, dass weil es zwei grundlegende Arten von Ribaa gibt, eine davon erlaubt sei. (Mit dieser Logik wurde einst im von England besetzten Ägypten die Ribaa amtlich als "halaal" erklärt.)
Das vierte Gerücht ist, dass Zinsen erlaubt wären wenn sie keine Wucherzinsen sind. Das fünfte Gerücht ist, dass Zinsen erlaubt wären, weil ohne Zinskredit das eine oder andere Geschäft nicht möglich wäre. Das sechste Gerücht, (und da wird es immer absurder), dass die geschäftlichen Umstände in Daru_l-Kufr quasi einem geschäftlichen Gebot gleich kämen und damit das Verbot der Ribaa aufgehoben sei. Das siebente Gerücht, dass Ribaa erlaubt wäre, wenn damit z.B. ein
Grundstück für den Moscheebau erworben wird, denn der Vorteil für die
Muslime sei dadurch gröss ... und es wird wohl noch weiter Gerüchte geben.
Niemand ist befugt am Ribaaverbot zu rütteln. Es ist sind Sünde Ribaa zu nehmen oder zugeben, doch zu glauben, dass Ribaa erlaubt sei, lässt Kufr (Unglaube) befürchten.
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