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  Wenn nicht anders erwähnt, entsprechen rechtliche Angaben der hhanifitischen Rechtsschule.   Zwecks leichterer Lesbarkeit beziehen sich geschlechtsspezifische Formulierungen teilweise auf "der Mensch".     [ = hinzugefügt ]    

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Al-Ahhkaam  الأحكام   Rechtskategorien     

                    Hhukuumu-sch-Schar’ii حكم الشرعي  Grundlagen der Rechtsfindung

 


 

Al-Ahkaam  الأحكام  Rchstkategorien von Handlungen ('Amaal) - insbesondere das Ritualgebet  (Ssalaah) betreffend

 

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......... Fardt  فَرْض  Pflicht  ----   

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.............Fardt 'ayn

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.............Fardt kif'ayah   

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.........Waadschib واجِب  Verpflichtung

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.........Sunnah سنة‎  Gepflogenheit

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................Sunnah Muakkadah

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.........Mustahab  مُسْتَحَبّ  (auch Manduub) empfohlen

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.........Mubaah مباح  weder noch, neutral

 

.........Makruuh   مكروه  verabscheuungswürdig, missbilligt

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Handlungen welche als Makruuhh gelten, sollten vermieden werden. Wer makruuhh-Handlungen bewusst vermeidet, der kann mit Belohnung rechnen. Die Verrichtung von "makruuhh-Handlungen" führt nicht zur Bestrafung, aber ihre bewusste Vermeidung kann einem näher zu Allah bringen.

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     ......Makruuhh-Tanziihi  مکروه تنزیهی

Handlungen die leicht makruhh sind; wer sie vermeidet kann dafür Lohn bekommen

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     ......Makruuhh-Tahhriimi   مکروہ تَحریمی

Handlungen, die zwar verabscheuungswürdig, jedoch von manchen Gelehrten nicht als hharaam eingestuft sind, da es dafür keine direkten Beweise im Qur'aan oder der Sunnah gibt.

........  Hharaam  حرام verboten

 

........  Hhalaal حلال erlaubt

 

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.......... Bid'ah   بدعة‎  Neueinführung in die Religion, welche dem Qur'aan und/oder der Sunnah widerspricht.

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......... Baatdil  باطل  ungültig

            Faasid    فاسد   ungültig, fehlerhaft

 

 

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 Idschtihaad ...

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ist der Vorgang zu einer Rechtsentscheidung im Sinne der Wissenschaften der Rechtsfindung (Fiqh). 'Ulamaa' (Gelehrte) haben mittels Idschtihaad (Rechtsfindung) die Schar'iah (Weg zur Tränke bzw. das Islamische Gesetz) definiert und nachvollziehbar erklärt, so dass dieser Weg auch für weniger gebildete Muslime leichter gangbar wurde. Als Quellen zur Rechtsfindung dienten ihnen jeweils Qur'aan (letzte Offenbarung) und die gelebte Interpretation, also die Sunnah (Handlungsweise) des Gesandten Allahs wie sie in den Hhadiithen überliefert ist. In Fällen wo diese Quellen keine direkte Antwort gaben, bemühen die Gelehrten Qiaas (Analogieschluss). Figh betrifft nicht nur alle rituellen Handlungen, sondern alles was im täglichen Leben verpflichtend, erlaubt oder verboten, empfohlen usf. ist. Eine Fatwa (Rechtsgutachten) ist die rechtliche Ausformulierung des Idschtihaad eines Rechtsgelehrten. Die Trennung in weltliche und religiöse Gesetze (Säkularismus) wie sie für Ungläubige oft Standard ist und von Muslimen nachgeahmt wird, hat im Fiqh keinen Platz. Säkularismus ist eine Erscheinungsform des Unglaubens (Kufr).

 

  Mudschtahid ist der Titel für einen Großgelehrten (Mutlaaq- 'Alim). Seine Qualifikationen beginnen nicht bei dem umfangreichen Wissen - das er zweifelsfrei haben muss - sondern mit seiner seiner Demut, seinem noblen Charakter und seiner Furchtlosigkeit außer vor Allah. Er muss von Regierungen und anderer Einflussnehmern bei seinen Rechtsentscheidungen standfest sein und Kontrolle über seine individuellen Begierden und Wünsche haben und große Weisheit erlangt haben. Insgesamt muss der Mudschtahid - also abgesehen von seinem umfangreichen Wissen - eine hohe spirituelle Lebensqualität repräsentieren um Entscheidungen treffen zu können. Der Mudschtahid ist Muhhlis, d.h. ein Ehrlicher vor Allah , vor sich selbst und vor seinen Mitmenschen. Der Mudschtahid befindet sich in tiefer Liebe zu Allah und Seinem Gesandten und ist abgewandt von der Liebe zur Dunja (Weltlichkeit). Als Vorbild dienen dem Mudschtahid der Gesandte Allahs (auf ihm sei der Friede und Segen) und dessen Gefährten (Ssahhabah) - möge Allah mit ihnen zufrieden sein. Das umfangreiche Wissen ('Ilm) welches ein Mudschtahid braucht, das kommt erst nach der erwähnten spirituellen Lebensqualität als Voraussetzung um Idschtihaad (Rechtsendscheidungen) treffen zu können. Die Lebensgeschichten der vier Imaame der Rechtsschulen (Madhaahib) zu studieren kann dir helfen um deren hohe spirituelle Lebensqualität zu begreifen. Die Gelehrsamkeit und das Wissen aber, dass einen Mudschtahid hat, die hat vielerlei Aspekte und dieses Wissen beginnt mit dem intuitiven Verständnis der arabischen Sprache wie sie in der Dschahiliiyah gesprochen wurde. Es heißt, dass es "sechzig Wissenschaften" gibt die beherrscht werden müssen um ein Mudschtahid zu sein. Während der Mudschtahid in eigner Verantwortung Rechtsentscheide treffen kann bzw. muss, sind heute alle anderen Gelehrten als auch Nichtgelehrten verpflichtet, einem Mudschtahid in Rechtsentscheidungen (Fatwaa) zu folgen; wer das macht ist ein Muqallids einer der vier Madhaahibs (Rechtschulen).  Vermutlich gibt es schon lange keinen Mudschtahid mehr.  Heutige Gelehrte sind oft Angestellte an Universitäten die in wirtschaftlicher und politischer Abhängigkeit agieren müssen und abhängig sind in dem was sie sagen dürfen und was nicht. Technisch bzw. quantitativ ist es aber vorstellbar, dass heutige Gelehrte umfangreicher gelernt haben als die Ssahhaabah oder die vier Imaame der Rechtschulen, doch fehlen ihnen nicht nur die oben genannten Vorbedingungen eines Mudschtahids und dabei vor alle das intuitive Sprachempfinden des Arabisch  der Dschahillijah (Zeit der Unwissenheit) auf welchem die Sprache des Qur'aan mit ihren vielen Redewendungen und Gleichnissen aufsetzt. Es gibt umfangreiche "Adab-Literatur" mit Gedichten aus der Dschahilijjah (Zeit vor der Offenbarung) mit Stammeserzählungen usw. - die umfangreiche Kenntnis dieser Literatur ist für den Mudschtahid eine der Voraussetzung um Idschtihaad machen zu können.Möge Allah diejenigen schützen und segnen, die sich trotz dieser Umstände dem um Wissen bemühen und dieses unverdreht weitergeben. Es heißt, um Mudschtahid zu sein müssen "sechzig Wissenschaften" beherrscht werden.

 

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   Taqliid bedeutet im Vertrauen zu folgen, ohne selbst die Beweise im Detail zu kennen.

 

       In der Praxis bedeutet Taqliid einer der vier Rechtschulen (Madhaahib) zu folgen - außer für den Mudschtahid, der seine Urteile direkt von Qur'aan und Sunnah bzw. von Hhadiithen abzuleiten hat. Allerdings gibt es schon lange keinen Mudschtahid mehr und so hat jeder Muslim einer der vier Rechtsschulen zu folgen, ob er nun die einzelnen Rechtsentscheidungen versteht oder nicht. Das liegt daran, dass die Voraussetzungen um Mudschtahid zu sein, nicht mehr erfüllt werden können. Der Mudschtahiid  - Großgelehrter ersten Ranges (Mutlaaq 'Alim) - braucht - ganz abgesehen vom Beherrschen der traditionellen islamischen Wissenschaften - die gelebte Nähe zu den Ssahhabah und/oder den Tabaiuunn oder zumindest ihren frühesten Nachfolger, muss selbst skrupellos gegenüber sich selbst sein, unabhängig von Auftraggebern wie Regierungen, versteht die arabische Sprache so wie das intuitiv zur Zeit vor der Offenbarung und Dichtungen der Dschahiliijah Standard war, hat nur Furcht vor Allah und gr0oße Liebe zum Gesandten Allahs - der Friede und Segen Allahs seien auf ihm. Und selbst wenn es so jemanden gäbe, würde genauso jener aus Weisheit keine neue Rechtschule gründen um Fitnah zu vermeiden. Wer also kein Mudschtahid ist, der ist verpflichtet einer Rechtschule zu folgen, sollte also ein Muqallid sein.

 

 

Kann Sunnah  سنة  zu Waadschib  واجِب  werden?

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Rechtlich gesehen nein, da Sunnah auch eine Rechtskategorie ist. Individuell gesehen ja, denn die Sunnah zu befolgen ist eine Hilfe am Weg des Saalik (spiritueller Wanderer) und um so mehr, wenn es sich um eine Sunnah Muakkadah handelt. So ist etwa Tdahaarah (rituelle Reinheit) den Tag über zu erhalten eine Sunnah Muakkadah, rein rechtlich gesehen aber nicht verpflichtend. Für den Saalik (spiritueller Wanderer) aber, kann diese Sunnah zu waadschib (verpflichtend) werden damit er seinen spirituellen Pfad nicht aus den Augen verliert. Jede Sunnah ist eine Hilfe auf dem spirituellen Weg, wenn gleich sie zu befolgen wie glühende Kohlen in der Hand erlebt werden kann und soziale Reibungen mit Folgen hervorrufen kann. Das Selbe gilt etwa für das Tragenn einer Kopfbedeckung (vorzüglich Turban), welche - rechtlich gesehen - eine Sunnah Muakkadah ist, doch für den Saalik kann sie zu waasdschib werden. Im Anpassungswahn an die Gebräuche Ungläubiger haben sich viele Muslime längst der Kopfbedeckungen beraubt und das nicht nur auf der Strasse, sondern auch während dem Ritualgebet. Kulturusten liefern als Rechtfertigung unsinnige Argumente: "Die Kleidung von Rasuulullahs sei ja nur arabische Kultur von damals gewesen und daher keine Sunnah und es wäre deshalb falsch, Rasuulullahs in seiner Kleidung nachzuahmen". Aus Sicht der Kulturisten wäre es Sunnah, sich der jeweiligen lokalen Kleidung anzupassen, denn Rasuulullah hätte ja auch die selbe Kleidung getragen wie seine Feinde in Makkah. Diese philosophische Behauptung ist so, als ob Allah nicht bestimmt hätte, wo und wie der Gesandte Gottes lebte, welches Gewandt er trug und welche Sprache er sprach. Ahlu-s-Sunnah wa-l-Dschama'a und insbesondere die Saalikiin unter ihnen, ahmen keineswegs irgendeine "arabische Kleidung" nach, sondern die Kleidung von Rasuulullahs soweit dies ihnen möglich ist und das gilt besonders für das Verhalten des Gesandten Allahs und die arabische Sprache, obwohl seine Feinde auch Arabisch sprachen und gastfreundlich waren usf.. In den Ländern, wo Muslime früher die Herzen der Ungläubigen öffneten wurde alsbald die lokale Kleidung von den Konvertiten im Sinne der Sunnah gewechselt und nicht umgekehrt, wie das heute in Europa geschieht, wo sich Muslime zwecks "Integration" dem Lebensstil Ungläubiger anpassen. Wenn frühere Gelehrte von der Anpassung der Kleidung  in anderen Gebieten sprachen, dann war damit die Anpassung der Kleidung an die dort lebenden Muslime - welche der Sunnah folgten - gemeint, denn für Muslime war es nicht erlaubt nach Daar-ul-Kufr auszuwandern um dort zu bleiben. Äußeres ist nicht getrennt vom Inneren. Der Luftballon platzt wenn man hinein sticht.  

 

Muhammad Abu Bakr Müller