Al-Ahhkaam الأحكام
Rechtskategorien
Hhukuumu-sch-Schar’ii
حكم الشرعي
Grundlagen der Rechtsfindung
Al-Ahkaam
الأحكام
Rchstkategorien
von Handlungen
('Amaal)
- insbesondere das Ritualgebet (Ssalaah)
betreffend
.
......... Fardt
فَرْض Pflicht
----
.
.............Fardt 'ayn
.
.............Fardt kif'ayah
.
.........Waadschib
واجِب
Verpflichtung
.
.........Sunnah
سنة Gepflogenheit
.
................Sunnah Muakkadah
.
.........Mustahab
مُسْتَحَبّ
(auch
Manduub) empfohlen
.
.........Mubaah
مباح
weder noch, neutral
.........Makruuh
مكروه
verabscheuungswürdig,
missbilligt
..
Handlungen welche als Makruuhh gelten, sollten vermieden werden. Wer makruuhh-Handlungen
bewusst vermeidet, der kann mit Belohnung rechnen.
Die Verrichtung von
"makruuhh-Handlungen" führt nicht zur Bestrafung, aber ihre
bewusste Vermeidung kann einem näher zu Allah
bringen.
.
......Makruuhh-Tanziihi
مکروه تنزیهی
Handlungen die
leicht makruhh sind; wer sie vermeidet kann dafür Lohn bekommen
.
......Makruuhh-Tahhriimi
مکروہ
تَحریمی
Handlungen, die zwar
verabscheuungswürdig, jedoch von manchen Gelehrten nicht als hharaam
eingestuft sind, da es dafür keine direkten Beweise im Qur'aan
oder der Sunnah gibt.
........ Hharaam
حرام
verboten
........ Hhalaal
حلال erlaubt
...........................................................................................................
.......... Bid'ah
بدعة Neueinführung
in die Religion, welche dem Qur'aan und/oder der Sunnah
widerspricht.
.
......... Baatdil
باطل ungültig
Faasid
فاسد ungültig, fehlerhaft
.
Idschtihaad ...
.
ist der Vorgang zu
einer Rechtsentscheidung im Sinne der
Wissenschaften der Rechtsfindung (Fiqh).
'Ulamaa' (Gelehrte) haben mittels
Idschtihaad
(Rechtsfindung) die
Schar'iah (Weg
zur Tränke bzw. das Islamische Gesetz) definiert und nachvollziehbar erklärt, so dass
dieser Weg auch für weniger gebildete Muslime leichter gangbar wurde. Als Quellen zur
Rechtsfindung dienten ihnen jeweils
Qur'aan
(letzte Offenbarung) und die gelebte Interpretation, also die
Sunnah (Handlungsweise) des
Gesandten Allahs
wie sie in den Hhadiithen
überliefert ist. In Fällen wo diese Quellen keine direkte Antwort
gaben, bemühen die Gelehrten
Qiaas
(Analogieschluss). Figh betrifft nicht nur alle rituellen
Handlungen, sondern alles was
im täglichen Leben verpflichtend, erlaubt oder verboten, empfohlen usf. ist. Eine
Fatwa
(Rechtsgutachten) ist die rechtliche Ausformulierung des Idschtihaad
eines Rechtsgelehrten. Die Trennung in weltliche
und religiöse Gesetze (Säkularismus) wie sie
für
Ungläubige oft
Standard ist und von Muslimen nachgeahmt wird, hat im Fiqh keinen Platz.
Säkularismus ist
eine Erscheinungsform des Unglaubens
(Kufr).
Mudschtahid ist
der Titel für einen Großgelehrten (Mutlaaq-
'Alim). Seine Qualifikationen
beginnen nicht bei dem umfangreichen Wissen - das er zweifelsfrei haben
muss - sondern mit seiner seiner Demut, seinem noblen Charakter und seiner Furchtlosigkeit
außer vor Allah. Er muss von Regierungen und
anderer Einflussnehmern bei seinen Rechtsentscheidungen standfest sein
und Kontrolle über
seine individuellen Begierden und Wünsche haben und große Weisheit
erlangt haben. Insgesamt muss der
Mudschtahid - also abgesehen von seinem umfangreichen Wissen - eine hohe spirituelle
Lebensqualität
repräsentieren um Entscheidungen treffen zu können.
Der Mudschtahid ist
Muhhlis, d.h. ein
Ehrlicher vor Allah
, vor sich selbst und
vor seinen Mitmenschen.
Der
Mudschtahid befindet sich
in tiefer Liebe zu Allah und Seinem Gesandten und ist abgewandt von der
Liebe zur
Dunja (Weltlichkeit).
Als Vorbild dienen dem Mudschtahid der
Gesandte Allahs
(auf ihm sei der Friede und Segen) und dessen Gefährten (Ssahhabah)
- möge Allah mit ihnen zufrieden sein. Das
umfangreiche Wissen ('Ilm)
welches ein Mudschtahid braucht, das kommt erst nach der
erwähnten spirituellen Lebensqualität als Voraussetzung um
Idschtihaad
(Rechtsendscheidungen) treffen zu können. Die Lebensgeschichten der vier
Imaame der Rechtsschulen (Madhaahib)
zu studieren kann dir helfen um deren hohe spirituelle
Lebensqualität zu begreifen. Die Gelehrsamkeit
und das Wissen aber, dass einen Mudschtahid hat, die hat vielerlei
Aspekte und dieses Wissen beginnt mit dem intuitiven Verständnis der
arabischen Sprache wie sie in der Dschahiliiyah gesprochen
wurde. Es heißt, dass es "sechzig Wissenschaften" gibt die
beherrscht werden müssen um ein Mudschtahid zu sein.
Während der Mudschtahid in eigner
Verantwortung Rechtsentscheide treffen kann bzw. muss, sind heute alle anderen Gelehrten
als auch
Nichtgelehrten verpflichtet, einem
Mudschtahid in Rechtsentscheidungen (Fatwaa)
zu folgen; wer das macht ist ein
Muqallids
einer der vier
Madhaahibs (Rechtschulen).
Vermutlich gibt es schon lange keinen
Mudschtahid
mehr.
Heutige Gelehrte sind oft Angestellte an Universitäten
die in
wirtschaftlicher und politischer Abhängigkeit agieren müssen und abhängig
sind in dem was sie sagen dürfen und was nicht. Technisch bzw. quantitativ ist
es aber vorstellbar,
dass heutige Gelehrte umfangreicher gelernt haben als die Ssahhaabah oder die vier
Imaame der Rechtschulen, doch fehlen ihnen nicht nur
die oben genannten Vorbedingungen eines Mudschtahids und dabei vor
alle das intuitive
Sprachempfinden des Arabisch der
Dschahillijah (Zeit
der Unwissenheit)
auf welchem die Sprache des Qur'aan mit ihren vielen Redewendungen und
Gleichnissen aufsetzt.
Es gibt umfangreiche "Adab-Literatur"
mit Gedichten aus der
Dschahilijjah (Zeit vor der Offenbarung) mit Stammeserzählungen
usw. - die umfangreiche Kenntnis dieser Literatur ist für den
Mudschtahid eine der
Voraussetzung um
Idschtihaad machen zu können.Möge Allah diejenigen schützen und segnen, die sich trotz
dieser Umstände dem um
Wissen bemühen und dieses unverdreht weitergeben. Es heißt, um Mudschtahid
zu sein müssen "sechzig Wissenschaften" beherrscht werden.
.
Kann
Sunnah سنة zu
Waadschib واجِب werden?
.
Rechtlich gesehen nein, da Sunnah auch eine Rechtskategorie ist. Individuell gesehen ja,
denn die Sunnah zu befolgen ist eine Hilfe am Weg des
Saalik (spiritueller
Wanderer) und um so mehr, wenn es sich um eine
Sunnah Muakkadah
handelt. So ist etwa
Tdahaarah
(rituelle
Reinheit) den Tag über zu erhalten eine
Sunnah Muakkadah, rein rechtlich gesehen aber nicht verpflichtend. Für den
Saalik (spiritueller
Wanderer) aber, kann diese Sunnah
zu waadschib
(verpflichtend) werden damit er seinen spirituellen Pfad nicht aus den Augen verliert.
Jede Sunnah ist eine Hilfe auf dem spirituellen Weg, wenn gleich sie zu befolgen wie glühende Kohlen in
der Hand erlebt werden kann und soziale Reibungen mit Folgen hervorrufen kann. Das
Selbe gilt etwa für das Tragenn einer
Kopfbedeckung (vorzüglich Turban), welche - rechtlich gesehen - eine
Sunnah
Muakkadah ist, doch für den
Saalik kann sie zu waasdschib werden.
Im Anpassungswahn an die Gebräuche
Ungläubiger haben sich viele Muslime längst der Kopfbedeckungen beraubt und das nicht nur auf der Strasse,
sondern auch während dem Ritualgebet.
Kulturusten
liefern als Rechtfertigung unsinnige Argumente: "Die Kleidung von
Rasuulullahs
sei ja nur arabische Kultur von damals gewesen und daher keine Sunnah und es wäre deshalb falsch,
Rasuulullahs
in seiner Kleidung nachzuahmen". Aus Sicht der Kulturisten wäre es
Sunnah, sich
der jeweiligen lokalen Kleidung anzupassen, denn Rasuulullah
hätte ja auch die selbe Kleidung getragen wie seine Feinde in Makkah. Diese
philosophische Behauptung
ist so, als ob Allah
nicht bestimmt hätte, wo und wie der Gesandte Gottes
lebte, welches Gewandt er trug und welche Sprache er sprach. Ahlu-s-Sunnah wa-l-Dschama'a
und insbesondere die Saalikiin unter ihnen, ahmen keineswegs
irgendeine "arabische Kleidung" nach, sondern die Kleidung von Rasuulullahs
soweit dies
ihnen möglich ist und das gilt besonders für das
Verhalten des Gesandten
Allahs
und die arabische Sprache,
obwohl seine Feinde auch Arabisch sprachen und gastfreundlich
waren usf.. In den Ländern, wo Muslime früher die Herzen der Ungläubigen öffneten wurde
alsbald die lokale Kleidung von den
Konvertiten im Sinne der Sunnah gewechselt und nicht umgekehrt, wie das heute in Europa geschieht,
wo sich Muslime zwecks "Integration" dem Lebensstil Ungläubiger anpassen. Wenn frühere
Gelehrte von der Anpassung der
Kleidung
in anderen Gebieten sprachen, dann war damit die Anpassung der
Kleidung
an die
dort lebenden Muslime
- welche der Sunnah folgten - gemeint, denn für Muslime war es nicht erlaubt
nach
Daar-ul-Kufr auszuwandern um dort zu bleiben. Äußeres ist nicht getrennt vom Inneren.
Der Luftballon platzt wenn man hinein sticht.
Muhammad Abu Bakr Müller