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.'Ilm   عِلم  Wissen        -                    'Aalim  عَالِم Gelehrter   علماء   Pl.  'Ulamaa' 

                                                                                            Al-Ahkaam  الأحكام   Die Rechtskategorien von Handlungen

                                                                                            Hhukuumu-sch-Schar’ii حكم الشرعي  Grundlagen der Rechtsfindung

 


 

 

 

Das Wissen Allah's hat keine Ähnlichkeit mit dem Wissen der Menschen. Zum Beispiel ist die Eigenschaft des Wissens, wie sie dem Allmächtigen zu eigen ist, eine ewige Eigenschaft. Es ist ein "nicht zusammengesetztes", aktives Bewusstsein, dem jede Information, vom Beginn bis zum Ende der Zeit, einschließlich der ähnlichen und gegenteiligen Zustände, in allen Phasen, im Ganzen wie im Detail, und jedes zu seiner bestimmten Zeit, ist Ihm in einem einzigen Moment bekannt. So weiß Er z.B., dass Zaid zu einer bestimmten Zeit lebt und zu einer bestimmter Zeit zu sterben hat usf. In gleicher Weise ist Seine Rede eine "nicht zusammengesetzte" Rede, deren Besonderheit die offenbarten Bücher sind.

 

Das Wissen der Propheten (Ambiaa')

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.... ist ungleich zu dem Wissen anderer Menschen, welche Wissen durch Studieren sammeln. Das Wissen der Propheten kommt nicht vom Studieren, sondern ist ein von Allah erhaltenes und im Maß festgelegtes Wissen, dass nur ihnen zugänglich ist. Zu diesem Wissen gehören die Offenbarten Bücher, welche wiederum nur die besonderen Gesandten Allahs (Rasuul) wie zuletzt Muhhamnad erhielten. Propheten bekamen von Allah ab3r zusätzliches Wissen, wie ubns teilweise durch Berichte (Hhadiithe) angedeutet ist.

 

Das Wissen der Gefährten (Ssahhabah) des letzten Gesandten Allahs

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..... ist jenes, welches - abgesehen vom heiligen Qur'aan - direkt den Lippen Muhhamads übernommen wurde. Das was an Staub auf der Fußsole des geringsten unter den Ssahhaba klebt ist besser als das Wissen der Heiligen (Auliaa') oder Großgelehrten (Mudschtahiid) und das bezieht sich auf die spirituelle Qualität des Wissens, nicht auf die Quantität. Was die Quantität betrifft, so wissen wir nicht, wie viel de Wissens nicht überliefert wurde.

 

Das Wissen der Sehenden (Arifiiin), Wissen der Heiligen (Auliaa') und mancher Sufis.

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Wie auch immer die Qualität des Wissens dieser Gruppe sein mag, wenn es nicht der Sch'riijah entspricht, macht es den Wissenden zum Heretiker (Zindiq).  Imaam Malik soll gesagt haben:

 

 

"Wer dem Recht folgt (tafaqaha) aber es nicht verinnerlicht (tasawaffa), der ist ein Sünder (Fasiq). Und wer verinnerlicht aber nicht dem Recht folgt, der ist ein Heretiker (Zindiq).  Und wer beides vereint, der bewahrheitet (tahhaqqaqa)".

Bayazid al-Bustami sagte: "Der "dickste aller Schleier“, der den Menschen daran hindert, die Realität (Hhaqiiqah) zu erkennen, ist das Wissen".

 

Das Wissen der frühen Gelehrten (Fuqaha).

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Dieses Wissen ist vor allem als Darstellung religiöser Normen (al-ahkām asch-scharʿiyya) bekannt. Die qualitativen Voraussetzungen für einen Rechtsgelehrten ersten Ranges (Mutschtahiid) zu erfüllen, die sind enorm. Am besten man studiert das Leben der frühen Gelehrten wenn am das verstehen will. Die notwendige Lebensqualität so eines Gelehrten beginnt bei seiner Demut, Weisheit, Angst vor Allah (Khauf), Unabhängigkeit, Furchtlosigkeit und Unabhängigkeit vor Politik, Auftraggebern und wirtschaftlichen Vorgesetzten. Dann erst kommt die perfekte Kenntnis und das intuitive Empfinden der Redewendungen der Arabischen Sprache aus der Zeit der Dschahilliah, dann die Kenntnis des Qur'aan samt allen grammatischen Regeln usw., auswendige Kenntnis der Überlieferungen samt Isnad usw. Hinzu kommt die Kenntnis viele andere Wissenszweige und die Unterscheidungsfähigkeit zwischen Religion und Kultur usw.. usw.  Es heißt sechzig Wissenschaften müssen beherrscht werden  um den Rang eines Großgelehrten (Mutschtahiid) so wie die Imaame z.B. der vier Rechtschulen (Madhaahibs - Hanafi, Schafii, Hanbali und Maliki) einzunehmen. Es hat andere Rechtsgelehrte dieses ersten Ranges gegeben, doch hat sich entweder deren Anhängerschaft oder deren Aufzeichnungen verflüchtigt; Allah allein weiß warum und andere, die womöglich diesen Rang innehatten, lehnten es ab in die bereits entwickelten (nicht gegründeten) Rechtschulen zu erweitern.

 

Das Wissen heutiger Gelehrter

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Heute kann niemand mehr - allein schon wegen der fehlenden natürlichen Verständnis der arabischen Sprache aus der Zeit der Dschahiliiyah - die Voraussetzungen zum Gelehrten ersten Ranges erfüllen. Auch deshalb heißt es: Die Türen zur grundlegend Rechtsentscheidung Idschtihaad, wo bereits in Übereinstimmung der gelehrten zu einem gewissen Zeitpunkt etwas entschieden wurde, sind geschlossen.

Wenn heute ein Muslim mit bester Absicht, Arabisch, Qur'aan, Hhadiith, Fiqh usw. auf einer der "Islamischen Universitäten" studiert, so ist das Wissen, dass er dort formal erlangen kann quantitativ umfangreich, qualitativ aber nicht zu vergleichen mit dem Wissen der frühen Rechtsgelehrten, auch wenn der Eindruck entstehen mag, dass auf Grund der einfachen, digitalen Zugriffsmöglichkeit auf alles bereits Geschriebene, mehr Wissen oder besseres Wissen möglich sei; dieser fatale Irrtum ist - ganz abgesehen von den politischen Einflussnahmen bzw. Geldgebern der Universitäten - weit verbreitet. Heute ist derjenige ein Gelehrter, der das weitergebt, was die frühen Gelehrten der Rechtschulen gesagt haben und seien Schülern dadurch einen Tür zur spirituellen Lebensqualität öffnet. Es ist nicht so, dass das Wissen seit seinem Ursprung zwar quantitative mehr scheint, qualitativ aber ständig abnimmt. Das Wissen heutiger Gelehrter ist oft sehr umfangreich und nützlich insbesondere in neu aufkommenden Fragen, die sie manchmal im Analogieschluss beantwortet können.

 

Das Wissen des des Mufti

Als Mufti wurde ursprünglich der Großgelehrter bezeichnet, doch heute wir die Bezeichnung "Mufti" als säkularer Titel vergeben.

 

Gelehrte in Hoheitsgebieten Ungläubiger (Daru-l-Kufr)

Die haben meist einen Abschluss auf einer so genannten islamischen Fakultät und werden von Ungläubigen dafür bezahlt, dass sie den Islam säkularisieren wenn sie ihren Job - sei es als Dozent oder Religionslehrer an einer öffentlichen Schule - behalten wollen.

 

Das Wissen der Muslime im Allgemeinen

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... beruht selten auf Studie, sondern auf gestückelter Nachahmung (Taqliid) und Zufällig erfahrenen Wissensteilen; nationalen Gewohnheiten (Kultur) und vor allem der Gesellschaft in der sie leben. Das ist die große Mehrheit der Muslime. darunter können - spirituelle gesehen - die Vorzüglichsten Gläubigen seine, auch wenn sie nur sehr wenig Wissen haben.

 

Es gibt kein geheimes Wissen,

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...  doch für gering wissende Muslime, die den spirituellen Zugang zum Islam nicht gefunden haben, kann dies so erlebt werden.

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